204/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, MMag. DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderfinanzierung von Auslandseinsätzen

 

 

Österreich hat eine lange Tradition bei der Teilnahme an Friedenseinsätzen, an Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe. Dabei leisteten und leisten unsere Soldaten unter zum Teil schwierigsten Bedingungen hervorragende Arbeit in allen Bereichen, wofür ihnen hohe Anerkennung auszusprechen ist.

 

Österreich hat laut Homepage mit September 2019 ca. 1000 Soldaten in verschiedenen Auslandseinsätzen.

 

Karte mit den Auslandseinsätzen des Bundesheeres

 

Dem Regierungsprogramm 2020 ist zu den Auslandseinsätzen folgendes zu entnehmen: „Das ÖBH wird lagebedingt die Entsendung von mindesten 1.100 Soldaten als Dauerleistung für Auslandseinsätze sicherstellen, bei ausreichender budgetärer Bedeckung, sowie Sicherstellung der für diese Auslandseinsätze im Rahmen des Krisenmanagements notwendigen Kapazitäten (Personal, Material, Betrieb).“

 

So fallen jährlich für Auslandseinsätze ca. 70 bis 80 Millionen Euro an Kosten für das Bundesministerium für Landesverteidigung an. Dieses Geld bräuchte aber das Bundesheer dringend, da schon jetzt kein Geld mehr zur Verfügung steht.

 

„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regelbudgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamentarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer. Der Appell des Generalstabes im März 2019 sowie dessen Fortschreibung im Bericht „Unser Heer 2030“ legen die notwendigen budgetären Mittel dar.

 

Daher sollen künftig die zusätzlichen Kosten für das Bundesheer, welche durch Auslandseinsätze gemäß § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG, also Auslandseinsätze zur solidarischen Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung einschließlich der Förderung der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte im Rahmen einer internationalen Organisation oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder in Durchführung von Beschlüssen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder zur Teilnahme an Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe, entstehen, nicht mehr durch das Budget des Bundesministeriums für Landesverteidigung abgedeckt werden. Bis es soweit ist, soll die Anzahl der Auslandseinsätze auf Schwerpunktbildungen reduziert werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, für jeden Auslandseinsatz von Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung gemäß § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG eine eigene Finanzierung außerhalb des Budgets des Bundesministeriums für Landesverteidigung vorzusehen. Bis zur Umsetzung dieser Finanzierung ist die Anzahl der Auslandseinsätze auf Schwerpunktbildungen zu reduzieren.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.