205/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

Antrag

 

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhalt der schweren Waffen im Bundesheer 

 

Im Regierungsprogramm 2020 – 2024 skizzieren ÖVP und Grüne das neue Bundesheer: „Die finanzielle Situation und der Zustand des Bundesheeres erfordern neue Konzepte für ein zukunftsträchtiges, modernes Heer. Daher müssen auch die Aufgaben, Strukturen und Mittel der Landesverteidigung weiterentwickelt und zeitgemäß neu gestaltet werden.“

 

Dies bedeutet nichts anderes, als das Bundesheer in Umfang und Aufgaben an die niedrigen finanziellen Mittel anzupassen – also weniger Bundesheer, Auflösung von Bataillonen, weniger einsetzbare Soldaten, weniger Gerät, weniger Ausbildung und damit einen massiven Fähigkeitsverlust.

 

Das Bundesheer zeichnete unter anderem aus, dass es Dinge tun kann, die sonst niemand kann. Die Zukunft sieht anders aus. Das Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen ist auch hier klar:

Die Ausrüstung soll spezifisch und im Besonderen im Hinblick auf diese Aufgaben (laut Regierungsprogramm: ABC-Abwehr, Cyber-Defense, Drohnen, Auslandseinsätze, Assistenzeinsätze, Black-Out, Nachrichtendienste und „Reaktion auf mit militärischen Mitteln ausgeführte Terrorangriffe“ [sic!]) ausgestaltet werden. Daher wurden schon in den letzten Jahrzehnten schwere Waffengattungen reduziert, da diese nicht mehr in dem Ausmaß wie zur Zeit des Kalten Krieges erforderlich sind. Diese Politik wird fortgesetzt, die Kernkompetenzen in der Ausbildung sollen weiterhin sichergestellt werden.“

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz besagt in Artikel 9a:

„(1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.“


Und weiters in Artikel 79.

„(1) Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung. (…)“

Die militärische Landesverteidigung wird im neuen ÖVP Regierungsprogramm nicht einmal mehr genannt.

 

Aus Verantwortung für Österreich muss es einen Erhalt der schweren Waffen beim Bundesheer geben. Die Fortsetzung der Politik der Einsparung und Abschaffung geht nur zu Lasten der Sicherheit Österreichs und seiner Bürger.

 

Dem Bericht „Unser Heer 2030“ ist ganz klar die Notwendigkeit von schweren Waffensystemen zu entnehmen:

„Ohne Kampfwertsteigerung der Kampfpanzer und Schützenpanzer gehen diese Fähigkeiten verloren. Die Wiederinbesitznahme eines verlorenen Staatsgebiets oder eine Neutralisierung von Gegnern mit erbeutetem Kriegsgerät wäre nur unter größtem Risiko für die eigenen Soldaten möglich. Zusätzlich erhöht sich das Risiko für eingesetzte Kräfte durch fehlende weitrechende Feuerunterstützung so-wie Panzerschutz im urbanen Kampf. Die territoriale Integrität kann nicht wiederhergestellt werden. Die Souveränität und die glaubwürdige Neutralität wären verloren. Der Verlust der mechanisierten Truppe hat auch Konsequenzen für die aktuellen Standorte, diese würden geschlossen. Ein Wiederaufbau für die Abwehr-operation ist nicht rechtzeitig möglich, da dieses Knowhow verloren wäre.“

„Gegnerische gepanzerte Fahrzeuge sind nicht aktiv bekämpfbar.“

„Die Bekämpfung von gehärteten oder gepanzerten Zielen ist nur eingeschränkt möglich. Die Fähigkeit, den mechanisierten Kampf zu führen, geht verloren. Sollte sich die Bedrohungslage verschlechtern, besteht keine Möglichkeit des Aufwuchses zur Abwehroperation gegen konventionelle Gegner.“

Oder auch:

„Wenn keine moderne Feuerunterstützung durch Mittel der Land- und Luftstreitkräfte verfügbar ist, fehlt auch die Fähigkeit zur ausreichend schnellen Reaktion. Dies bedeutet den Verlust der überlegenen Fähigkeit regulärer Streitkräfte gegenüber irregulärer Gegner. Auf Lageentwicklungen kann nicht mehr durch rasche Reaktion mit Präzisionssteilfeuer oder Luftunterstützung reagiert wer-den. Flächenfeuereinsatz führt zu ungewollten Kollateralschäden. Aufgeklärte Gegner können nicht rechtzeitig neutralisiert werden. Der Kampf muss daher auch in bevölkerungsreichen Gebieten geführt werden. Dies führt zu erheblichen unnötigen Verlusten. Das Risiko für unbeteiligte Personen steigt massiv. Fehlende Feuerunterstützung führt zu höheren eigenen Verlusten. Lokale Überlegenheit des Gegners führt zu erhöhter und erfolgreicherer offensiven Vorgangsweise gegen den Einsatz des ÖBH.“

 

Das Militärstrategische Konzept 2017 (MSK 2017) ist das zentrale militärstrategische Grundsatzdokument des Österreichischen Bundesheeres und besagt dazu:

„Die Beurteilung der künftigen Herausforderungen und Bedrohungen hat ergeben, dass abweichend zu den Erwartungen nach Ende des Kalten Krieges, der Einsatz des ÖBH im Inlandwieder an Bedeutung gewinnt. Im Mittelpunkt steht dabei die militärische Landesverteidigung, die dafür benötigten Fähigkeiten stehen auch als Beitragsleistung zur inneren Sicherheit zu Verfügung.“

Sowie: „Militärische Landesverteidigung ist die Abwehr souveränitätsgefährdender Angriffe auf die Republik Österreich.“ Und „Verteidigung der territorialen Integrität Österreichs am Boden und im Luftraum gegen subkonventionelle und konventionelle Angriffe.“


Dass nun die ÖVP, als angebliche „Sicherheitspartei“, entgegen aller Warnungen des Bundesheeres, das Budget nicht entsprechend den dringenden Bedürfnissen erhöhen will, ist entlarvend, aber eigentlich nach dem Sommergespräch von Sebastian Kurz am 2.9.2019 nicht unerwartet:

„Kurz: (…) Was das Bundesheer betrifft, ja, da gibt es eine budgetäre Herausforderung, da gibt es aber auch sehr viel Reformbedarf. Es haben sich die Sicherheitsbedrohungen verändert und man kann nicht mehr überall gleich viel investieren, sondern man muss vor allem in neuen Bereichen investieren. Wir müssen besser werden bei der Cyber-Sicherheit und vielleicht ist der Panzerkampf im Weinviertel nicht mehr das Zukunftsbedrohungsszenario.“

 

 

Zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit Österreichs stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass zur Erfüllung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Aufgabe der militärischen Landesverteidigung der Erhalt der schweren Waffen als Rückgrat und Kernelement von Streitkräften im Rahmen ihrer Waffengattungen im Bundesheer gesichert und damit der Erhalt der bestehenden entsprechend ausgerüsteten Bataillone zur Ausbildung und für einen allfälligen Einsatz gewahrt werden. Damit ist auch jeder geplante Verkauf von schweren Waffen unverzüglich einzustellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss ersucht.