206/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst, Mag. Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verhinderung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung

 

 

In der 66. Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode wurde der Antrag 664/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung mehrheitlich angenommen (531 d.B.). Einzig die Liste JETZT, welche sich bereits im vorberatenden Ausschuss gegen den Antrag aussprach, stimmte nur teilweise für die Annahme. (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/NRSITZ/NRSITZ_00066/index.shtml#tab-Beschluesse)

 

Der Antrag brachte die Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass sich die Rechtsprechung der Scharia in europäischen Staaten ausbreitet und Anwendung findet. Die Bundesregierung wurde deswegen ersucht „weiterhin alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um jeglicher islamistischer Radikalisierung in Österreich vorzubeugen und entgegenzuwirken sowie die Bildung von Parallelgesellschaften zu verhindern“. (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00664/imfname_739225.pdf)

 

Das Scharia-Recht bedroht die in den europäischen Rechtsstaaten abgesicherten Grund-, Freiheits- und Menschenrechte. Im Besonderen untergräbt die Scharia massiv die Rechte von Frauen, beispielsweise im Ehe- oder im Erbrecht. Das Recht der Scharia ist mit jenem eines demokratischen Verfassungsstaates nicht kompatibel. Dies hält auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig fest: „The Court concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention“ (CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY, Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98, Februar 2003).

 

Die islamistische Radikalisierung und die Bildung von Parallelgesellschaften in Europa stellen eine damit in Zusammenhang stehende Gefahr dar. Diesen Bedrohungen muss entgegengetreten werden. Nicht zuletzt deswegen nahm der Antrag 664/A(E) Bezug auf die am 22. Jänner 2019 verabschiedete Resolution des Europarats betreffend die Problematik von informellen Scharia-Gerichten in mehreren europäischen Mitgliedstaaten (Resolution 2253 (2019) Sharia, the Cairo Declaration and the European Convention on Human Rights). In dieser Resolution werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, proaktive Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Werte gewahrt bleiben.

 

Die Ergreifung von Maßnahmen zum Schutz der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte und die damit in Zusammenhang stehende Verhinderung von Parallelgesellschaften und islamistischer Radikalisierung sind nach wie vor essentiell für den Fortbestand des demokratischen Rechtsstaates in Österreich.

 

Die erneute Einbringung eines darauf abzielenden Entschließungsantrages trägt jedoch noch einer weiteren Tatsache Rechnung. Die nunmehrige Justizministerin Dr. Alma Zadić, vormals Abgeordnete der Liste JETZT, hat den entsprechenden Antrag in der XXVI. GP laut Politometer der Rechercheplattform Addendum abgelehnt (https://www.addendum.org/politometer/abstimmungen/?topic=602&session=69&y=201916). Mit diesem Antrag ist nun sicherzustellen, dass die aktuelle Bundesregierung den beschrittenen Weg zur Verhinderung von Parallelgesellschaften und islamistischer Radikalisierung weitergeht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, weiterhin alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um jeglicher islamistischer Radikalisierung in Österreich vorzubeugen und entgegenzuwirken sowie die Bildung von Parallelgesellschaften zu verhindern.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen.