215/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung eines Ethikunterrichts

 

In einer zunehmend pluralistischen Gesellschaft ist es dringend geboten, von der europäischen Tradition stammende Werte und Normen auf ein gemeinsames Fundament zu stellen. Gerade die Schulzeit prägt junge Menschen in ihrem Werteverständnis. Die wichtigsten Regeln im gedeihlichen Miteinander - Respekt, Selbstachtung und Verantwortungen für sich und die Gemeinschaft - sollen dabei im Vordergrund stehen. In den Bildungseinrichtungen sollen diese Normen und Werte im Rahmen eines, auch im Regierungsprogramm 2017 als auch 2020 verankerten Ethikunter­richts vermittelt werden.

Österreich steht vor der Herausforderung der Entwicklung einer zunehmend pluralistischen, aber auch säkularen Gesellschaft. Die steigende Anzahl von Jugendlichen, die sich vom kon­fessionellen Religionsunterricht abmelden oder keiner Religionsgemeinschaft angehören, zieht zunehmend die Forderung nach sich, auch für diese Schülerinnen und Schüler einen staatlichen Ethik- und Werteunterricht anzubieten.

Seit den 1990er Jahren hat das Bundesministerium für Bildung im Rahmen von Schulversuchen in der Sekundarstufe II und damit in allgemein bildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, durch schulautonome Lösungen die Erprobung und Durchfüh­rung des Ethikunterrichts als alternativen Pflichtgegenstand ermöglicht. Dazu liegen mittler­weile zahlreiche Erfahrungsberichte und Musterlehrpläne vor, die zeitnah aktualisiert und umgesetzt werden können.

Eine parlamentarische Enquete 2011 und der daraufhin an den Nationalrat durch das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgelegte Bericht, haben eine Überführung der laufenden Schulversuche in den Regelbetrieb empfohlen. Auch der Rechnungshof hat nach einer Prüfung im Jahr 2015, sowie der daran anschließenden
Follow Up-Prüfung in seinem Bericht festgehalten, möglichst rasch eine Überführung der Schul­versuche „Ethik“ in der Sekundarstufe II in den Regelbetrieb in die Wege zu leiten.

Mit der Einführung von Ethikunterricht als verpflichtenden Alternativgegenstand in der Sekun­darstufe II für jene Schülerinnen und Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, wird der in § 2 SchOG festgehaltene Anspruch einer alle Schülerinnen und Schüler erfassenden staatlichen Wertevermittlung systematisch verwirklicht.

Die gesamte Sekundarstufe II (9.-13. Schulstufe) umfasst: polytechnische und allgemein bil­dende höhere Schulen, Berufsschulen, berufsbildende mittlere sowie berufsbildende höhere Schulen und umschließt 1.307 Schulstandorte. Mit der Ausrollung von Ethik als alternativem Pflichtgegenstand ist sicherzustellen, dass über jene bisherigen 211 Schulversuchsstandorte hinaus an allen weiteren 939 in Zuständigkeit des Bundes befindlichen Schulstandorten Ethik­unterricht für die Schülerinnen und Schüler angeboten werden kann.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Umsetzung der Einführung von Ethik als verpflichtenden Alter­nativgegenstand in der Sekundarstufe II für all jene Schülerinnen und Schüler, die keinen kon­fessionellen Religionsunterricht besuchen, beinhaltet“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.