216/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Deutsch als „Pausensprache“

 

Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen.“

Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding hat bereits 2005 die Pflicht zum Deutschsprechen mit Zustimmung der Eltern in ihre Hausordnung aufgenommen und dafür den Deutschen Nationalpreis 2006 bekommen.

Schüler, Eltern und Lehrer der Herbert-Hoover-Schule haben die Identität stiftende Wirkung der gemeinsamen Sprache erkannt, nicht auf staatliche Regulierungen gewartet und den Begriff der Nation durch ihr pragmatisches Verhalten mit Leben gefüllt“, so der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf anlässlich der Preisverleihung.

Der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer hat ein ähnliche Empfehlung 2008 ausgesprochen, und meinte dazu gegenüber den OÖ-Nachrichten, dass dies der „Hausverstand gebiete“.

In Österreich hat auch eine Schule (Vienna Business School in Mödling) eine ähnliche Initiative gestartet und die Schüler darauf hingewiesen, dass „im gesamten Schulhaus (auch in den Pausen) nur die Amtssprache Deutsch eingesetzt werden darf.“

Eine Forderung, die auch die FPÖ seit Langem erhebt, dient sie doch dazu, die sprachliche Kompetenz in der Verkehrssprache Deutsch zu fördern, die kommunikative Kompetenz zu fördern (Verwendung einer gemeinsamen Sprache ist auch ein Gebot der Höflichkeit) und vor allem die Integration zu fördern.

Eine entsprechende  Petition des Landeshauptmann-Stellvertreters des Landes Oberösterreich, Dr. Manfred Haimbuchner, wurde bereits von knapp 20 Tausend Personen unterzeichnet:

 

Deutsch soll Schulsprache sein. Das bedeutet, dass nicht nur im Unterricht (sog. "Unterrichtssprache Deutsch"), sondern auch in den Pausen und bei Schulveranstaltungen die deutsche Sprache verwendet werden muss (Prinzip "Schulsprache Deutsch").

Für eine funktionierende Gesellschaft ist eine gemeinsame Sprache unverzichtbar. Als Landeshauptmann-Stellvertreter und Familienreferent des Landes Oberösterreich ist es mir daher ein besonderes Anliegen, die Vermittlung der deutschen Sprache im schulischen Alltag bestmöglich zu verwirklichen. Dafür ist vor allem das Prinzip "Schulsprache Deutsch" ein geeignetes Mittel.

Die Umsetzung dieser Maßnahme würde einen wichtigen Beitrag zur besseren Integration, Leistungsförderung und Kommunikation darstellen.

Hatten im Schuljahr 2009/2010 noch 19% der Pflichtschüler in Oberösterreich nicht Deutsch als Muttersprache, so sind es knapp zehn Jahre später bereits 28% (Quelle: Landesschulrat OÖ).

Daher appelliere ich an die Bundesregierung, diese Forderung umzusetzen!

Auch die nun aus parteipolitischen Gründen von ÖVP-Minister Faßmann „entlassene“ Ombudsfrau für Wertefragen und Kulturkonflikte, Susanne Wiesinger, erkannte die Problematik. Im addendum (19.01.2020, https://www.addendum.org/schule/machtkampf-im-ministerium/) ist dazu nachzulesen:

 

Zu tun gibt es genug. An Österreichs Schulen sprechen immer mehr Schüler immer seltener Deutsch. Kulturelle Konflikte nehmen zu. Die neue türkis-grüne Regierung verspricht in ihrem Regierungsprogramm mehr Personal und Unterstützung. Dabei heißt das eigentliche Problem: Parteipolitik.

In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Anteil der Schüler mit nichtdeutscher Umgangssprache in öffentlichen Volksschulen, Mittelschulen und AHS deutlich erhöht. An neuen Mittelschulen stieg der Anteil der Schüler mit nichtdeutscher Umgangssprache um 39 Prozent, in der AHS-Unterstufe um 40 Prozent und in der AHS-Oberstufe um 59 Prozent.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, die Verordnung betreffend Schulordnung für Schulen, in denen die Unterrichtssprache Deutsch ist, dahingehend zu ändern, dass, unter Berücksichtigung der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, jeder Schüler verpflichtet wird, sich im Geltungsbereich der Verordnung, sofern es nicht zur Unterrichtsmethode gehört, ausschließlich auf Deutsch zu verständigen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.