219/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend gänzliche Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern

 

 

Bereits im Zuge der Budgetberatungen betreffend den BVA für das Jahr 2010 – also vor rund zehn Jahren - wurde eine schriftliche Anfrage betreffend die Abschaffung der Mehrfachmitgliedschaften in der WKO eingebracht, die seitens des Ministeriums unter anderem damit beantwortet wurde, dass sich im Zuge der umfassenden Reform der Fachorganisationsstruktur die Mehrfachmitgliedschaften maßgeblich reduzieren werden.

Wenn man sich die Zahlen ansieht, ist von einer maßgeblichen Reduktion weiterhin wohl nur wenig zu sehen:

 

 

2010

2012

2014

2018

Mehr Fachgruppenmitglieder

als Kammermitglieder

32 %

30,6 %

29,7 %

28,8 %

Kammermitglieder mit Mitgliedschaften in zwei Fachgruppen

16,2 %

15,7 %

15,3 %

14,9 %

Kammermitglieder mit Mitgliedschaften in drei und mehr  Fachgruppen

6,3 %

6 %

4,04 %

5,6 %

Quelle: Mitgliederstatistik 2018 der WKO

 

Laut Mitgliederstatistik 2018 der Wirtschaftskammer Österreich gehören 97.295 Kammermitglieder zwei Fachgruppen an. 25.706 Kammermitglieder gehören drei Fachgruppen und 7.337 Kammermitglieder vier Fachgruppen an.

Dies steigert sich bis zu einer „Rekordfachgruppenzugehörigkeit“ von 26 Fachgruppen!

Die Zahl der Fachgruppenmitglieder liegt somit noch immer mit 28,8 % weit über der Gesamtanzahl der Wirtschaftskammermitglieder.

 

Gemäß § 123 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz ist die Grundumlage für die Mitgliedschaft je Fachgruppe (Fachverband) zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Mitgliedschaft zu mehreren Fachgruppen (Fachverbänden) durch nur eine Berechtigung begründet ist.


Einmal mehr darf in diesem Zusammenhang eine Aussage von Peter Haubner in Erinnerung gerufen werden, der in einem Kurierinterview vor Jahren den Umstand der Mehrfachmitgliedschaften wie folgt kritisierte:

Apropos Doppelzahlungen: Die gibt es auch in der WKO. Dazu sind jene mit Mehrfachmitgliedschaften verdonnert. Unternehmer ärgern sich darüber. "Das werden wir in Angriff nehmen", verspricht Haubner.

 

Erste notwendige Maßnahmen, wie beispielsweise die Abschaffung der Mehrfachgrundumlagen innerhalb einer Fachorganisation, wurden zwar bereits gesetzt, es müssen jedoch weitere Schritte in Richtung gänzliche Abschaffung der Mehrfachbelastung der Unternehmer folgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten sprechen sich ganz generell für eine Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zur Wirtschaftskammer aus und fordern daher in einem ersten Schritt die gänzliche Beseitigung der nicht akzeptablen Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften zu den Fachgruppen.

 

Nicht zuletzt im Interesse einer dringend erforderlichen Entlastung der heimischen Unternehmer stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die gänzliche Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften zu den Fachgruppen bzw. Fachverbänden der Wirtschaftskammern sichergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.