220/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Maßnahmen gegen islamische Radikalisierungen in Gefängnissen

 

Dem Kampf gegen den politischen Islam ist in den Gefängnissen besonderes Augenmerk zu schenken. Die Annahme, dass der politische Islam mit Gefängnisstrafen und Sozialprogrammen bekämpft werden kann, hat sich nicht bewahrheitet.

 

Die Sozialromantiker in so manchen NGOs und politischen Parteien haben übersehen (oder vielleicht sogar weggesehen), dass Personen, die dieser fanatischen Ausformung des Islams huldigen, nicht mit Umarmungen, Gesprächen oder Sozialprogrammen ent- oder deradikalisiert werden können.

 

In den Gefängnissen wird die Radikalisierung oft ausgeweitet, indem radikale Moslems andere Insassen durch häufigen Kontakt zum Konvertieren bringen.

 

Der Fall in London auf der London-Bridge hat gezeigt, dass ein politisch radikaler Moslem kaum bekehrt werden kann und die Werte unserer Gesellschaft nicht anerkennt. Auch die Anschlagsserie, die vom Gefängnis Hirtenberg aus von einem 24-jährigen Tschetschenen geplant wurde, zeigt, dass drastischere Maßnahmen gesetzt werden müssen.

 

Der ORF-Niederösterreich berichtete am 16.12.2019 online folgendes:

Der 24-jährige Mann gilt als Hauptverdächtiger und soll geplant haben, vom Gefängnis in Hirtenberg auszubrechen, um die Anschläge zu verüben. Der 24-Jährige wurde deshalb in ein Hochsicherheitsgefängnis verlegt. Laut Angaben der APA war zunächst ein Sprengstoffanschlag in der Wiener Innenstadt geplant. Genannt wurden etwa der Christkindlmarkt am Rathausplatz oder der Stephansplatz. Danach hätten weitere Attentate in Salzburg, Deutschland, Frankreich und Luxemburg folgen sollen.

Verdächtiger wollte sich zweimal dem IS anschließen

 

Der Mann ist für die Justiz kein Unbekannter. Der 24-Jährige wurde bereits zwei Mal rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung verurteilt. Der gebürtige Tschetschene dürfte die Ideologie der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) verinnerlicht haben. Im Oktober 2015 wurde er erstmals vom Wiener Landesgericht schuldig gesprochen, nachdem er sich mit seiner Mutter und seiner Ehefrau in Syrien dem IS anschließen wollte. Die Angeklagten wurden in der Türkei aber zufällig von Polizisten kontrolliert und zurück nach Österreich geschickt.

 

Der junge Mann – seine Frau trat vor dem Wiener Gericht vollverschleiert auf, erst auf sein Kopfnicken hin durfte sie während der Verhandlung ihren Gesichtsschleier abnehmen – erhielt zwei Jahre unbedingte Haft, wurde aber vorzeitig bedingt entlassen. Dies obwohl bekannt wurde, dass er im Gefängnis Mitgefangene „missioniert“ und einen polnischen Katholiken zum Konvertieren gebracht hatte.“

 

Die schwarz-grüne Koalition lässt durch ihr Regierungsprogramm erkennen, dass sie die Radikalisierung durch den politischen Islam in den Gefängnissen nicht ernst und anscheinend in Kauf nimmt. Dass andere Gefängnisinsassen durch Kontakte mit den Gefährdern konvertieren und radikalisiert werden, scheint die Regierung nicht zu berühren.

 

Die ÖVP hat Maßnahmen zur Verhinderung der islamischen Radikalisierung im vorhergehenden Regierungsprogramm noch gutgeheißen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, so rasch wie möglich folgende Maßnahmen zu setzen:

·        Unterbringung von islamistischen/dschihadistischen Gefährdern in eigenen Sicherheitsabteilungen,

·        Besuche nur unter strengster Aufsicht und Beobachtung und

·        verpflichtende Sicherheitsüberprüfung gem. § 55 SPG für alle im Strafvollzug tätigen islamischen Seelsorger.

Dem Nationalrat ist ehestmöglich eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.