222/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Mag. Harald Stefan, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak  

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

 

Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Justizministerium den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen liegt und in den letzten Jahren stets erhöht wurde.

 

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3“ deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.“, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.

 

Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des in den letzten Jahren etwa gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Derzeit betragen sie nahezu 100 Millionen Euro!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.“

 In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.