226/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend kein unsozialer Familienbonus, jedes Kind muss gleich viel wert sein

Der von ÖVP und FPÖ eingeführte Familienbonus hat einen Konstruktionsfehler. Der Familienbonus von 1.500 € je Kind kann nämlich nur dann in voller Höhe beansprucht werden, wenn zumindest Einkommen-/Lohnsteuer in dieser Höhe auch gezahlt wurde. Sozial gerecht wäre es gewesen, dass, wie auch bei der Familienbeihilfe, jedes Kind „gleich viel wert ist“, daher für jedes Kind 1.500 € Familienbonus, unabhängig vom Einkommen der Eltern, ausgezahlt werden kann. ÖVP und FPÖ haben selber erkannt, dass niedrige Einkommen, die keine Einkommen-/Lohnsteuer zahlen, von dem schwarzblauen Familienbonus nichts hätten, und deswegen den "Kindermehrbetrag" ersonnen. Das heißt, wer so wenig verdient, dass er keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt, bekommt 250 € je Kind. Gar nichts davon bekommen Kinder von Eltern, die länger als 11 Monate arbeitslos sind oder Mindestsicherung beziehen.

Im Ergebnis wird das Kind eines Spitzenverdieners sechsmal höher gefördert als das Kind von BezieherInnen niedriger Einkommen.

In ihrem Wahlprogramm haben die Grünen diese Ungerechtigkeit erkannt und gefordert: „Wir wollen eine Umgestaltung des Familienbonus und eine faire Entlastung für alle Kinder: ganz egal, wie gut oder schlecht die Eltern verdienen“[1] Im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen passiert genau das Gegenteil.

Unter dem Titel „Paket zur Armutsbekämpfung“ wird im Regierungsprogramm von ÖVP und Grünen behauptet, dass zur Stärkung der Familien mit niedrigen Einkommen der Eingangssteuersatz von 25% auf 20% sinken, und die Untergrenze des Familienbonus um 100 € auf 350 € sowie der Maximalbetrag um 250 € auf 1.750 € angehoben werden soll. Noch ist unklar, wie Familien, die keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen, von einer Senkung des Eingangssteuersatzes profitieren sollen. Klar ist aber, dass Kinder von BezieherInnen mit niedrigen Einkommen lediglich mit nur 100 € jährlich mehr gefördert werden sollen, Kinder von Spitzenverdienern aber mit 250 € mehr, also 2,5-mal so viel bekommen.

Die grundsätzlich sozial ungerechte Konstruktion des Familienbonus wird also nicht geändert, sondern noch einmal verschärft. Sozial gerecht wäre es, dass für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern, ein Familienbonus in derselben Höhe in Anspruch genommen werden kann, und dieser als Gutschrift ausgezahlt (Negativsteuer-fähig) bzw. schon in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden kann.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem der Familienbonus von 1.750 €/Jahr sozial gerecht für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern, in der vollen Höhe in Anspruch genommen werden kann, und entweder als negativsteuerfähige Gutschrift in voller Höhe ausbezahlt wird oder bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] Das Grüne Wahlprogramm 2019, S. 56

https://www.gruene.at/partei/programm/wahlprogramme/das-gruene-wahlprogramm-2019.pdf