230/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 22.01.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, wird wie folgt geändert: |
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Außerkrafttreten: 30.06.2020 |
§ 33 TP 5 Abs 4 Z 1 lautet: |
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Tarifpost 5 Bestandverträge (1) … (4) Gebührenfrei sind |
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Tarifpost 5 Bestandverträge (1) … (4) Gebührenfrei sind |
1. Verträge über die Miete von Wohnräumen;
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„Verträge über die Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen“ |
1. Verträge über die Miete von
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