231/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Öffnung der Schulleitung für Sonderpädagog_innen

Die Ernennungsvoraussetzungen für die Leitungsfunktionen von Landesschulen, welche im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz von 1984 (LDG 1984, §26 Abs 6) festgeschrieben wurden, bestimmt, dass Pädagog_innen die Schulleitung nur an Schulen übernehmen dürfen, deren zugrunde liegende Ausbildung abgeschlossen wurde. Als Folge daraus dürfen Sonderpädagog_innen die Schulleitung an Allgemeinen Pflichtschulen nicht übernehmen, obwohl sie im Zuge des Ausbaus inklusiver Pädagogik immer öfter an Schulen außerhalb des klassischen Sonderschulmodells arbeiten. Wenn Sonderpädagog_innen an Allgemeinen Pflichtschulen arbeiten dürfen, sollte aber logischerweise die Position des/r Schulleiters/Schulleiterin an den APS-Schulen ebenfalls für sie zugänglich sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die das Amt der Schulleitung an Allgemeinen Pflichtschulen für Sonderpädagog_innen öffnet."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.