Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2019, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 1 Z. 26 wird die Wortfolge „sowie bei der Durchsetzung einer Rückkehrentscheidung, eines Aufenthaltsverbotes, einer Ausweisung, einer Zurückschiebung, der Vollziehung der Schubhaft oder als Aufwendung für den Einsatz gelinderer Mittel“ gestrichen.