240/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 22.01.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammer-Gesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Arbeiterkammer-Gesetz, BGBl. Nr. 626/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert: |
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1. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: |
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„§ 10a. Die gem. § 10 der Arbeiterkammer Salzburg zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihrer Mitgliedschaft.“
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§ 10a. Die gem. § 10 der Arbeiterkammer Salzburg zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihrer Mitgliedschaft. |