240/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 22.01.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 22.01.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammer-Gesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Arbeiterkammer-Gesetz, BGBl. Nr. 626/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:

 

 

§ 10a. Die gem. § 10 der Arbeiterkammer Salzburg zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihrer Mitgliedschaft.“

 

§ 10a. Die gem. § 10 der Arbeiterkammer Salzburg zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihrer Mitgliedschaft.