Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über den Zivildienst, BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2018, wird wie folgt geändert:

§ 12c Abs 1 Z 2 lautet wie folgt:

„eine Vereinbarung nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/1475 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps, ABl. Nr. L 250 vom 04.10.2018 S. 6 über die Teilnahme an einem durchgehend mindestens zehn Monate dauernden Freiwilligendienst im Ausland“