249/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Doppelresidenzgerechte Schulfahrtbeihilfe 

 

Laut Statistik Austria betrug die Scheidungsrate in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 41%. Demnach ist zu erwarten, dass 41% der Ehen, die in diesen Jahren abgeschlossen wurden, in einer Scheidung enden werden. Dies belief sich 2018 in absoluten Zahlen auf über 16.000 Ehescheidungen. Ein offenkundiges Resultat ist, dass die Eltern vieler in Österreich lebenden Kinder in getrennten Haushalten wohnhaft sind. Dieser Umstand beeinflusst auch den Wohnsitz der Kinder.

"In den letzten Jahren ist mit der Doppelresidenz ein neues Betreuungsmodell in den Fokus der gesellschaftspolitischen Diskussion gerückt. Aus sozialwissenschaftlicher Sicht wird von einer Doppelresidenz gesprochen, wenn ein Kind nach der Trennung seiner Eltern in beiden Haushalten abwechselnd lebt und von beiden Elternteilen in zeitlich annähernd gleichem Ausmaß betreut wird. Typisch für das Doppelresidenz-Modell ist ein wöchentlicher Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen Elternteils oder ein Wechsel nach einem 3:4-Tage-Rhythmus.

Auch in Österreich wird die Doppelresidenz nach Angaben von FamilienrichterInnen bereits nach etwa 15 % aller Scheidungen praktiziert."

Die "Doppelresidenz-Erkenntnis" des VfGHs sowie die darauffolgende Judikatur des OGHs haben der Doppelresidenz zur weiteren rechtlichen Verfestigung verholfen, welche allerdings noch nach einer gesetzlichen Ausgestaltung verlangt und diverse ungelöste Fragen offen lässt. (Schoditsch, Grundfragen des Doppelresidenz-Modells, ÖJZ 2019/98)

Ein konkretes Problem der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Doppelresidenz zeigt sich bei der Schulfahrtbeihilfe und Schüler_innenfreifahrt. Die relevanten Passagen des Familienlastenausgleichgesetzes (Abschnitt Ia, §§ § 30a ff) beziehen sich ausschließlich auf die Fahrt vom Hauptwohnort des Kindes zur Schule und lassen demnach nicht zu, dass einem Kind mit getrennt lebenden Eltern im Sinne der oben beschriebenen Doppelresidenz, für beide Schulwege eine Beihilfe oder Freifahrt bewilligt werden kann. So werden viele Familien in Österreich unsachlich benachteiligt und es erschwert den betroffenen Schüler_innen, beide Elternteile gut erreichen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung möge dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz vorlegen, der es ermöglicht, dass Schüler_innen, die zwei Wohnsitze im Sinne der "Doppelresidenz" haben, für beide Strecken Beihilfe oder Freifahrt gewährt werden kann."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.