253/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pamela Rendi-Wagner, Christoph Matznetter
Genossinnen und Genossen

betreffend „Begrenzung der Managerbezüge in staatsnahen Unternehmen“

Im Rechnungshofbericht: „Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2017 und 2018“ werden unter anderem die durchschnittlichen Vorstands- und Geschäftsführungsbezüge von Unternehmen des Bundes ausgewiesen.[I]

Hier sind Unternehmen umfasst bei denen der Bund zu zumindest 50% beteiligt sind.

Die Hauptergebnisse für das Jahr 2018 umfassen unter anderem:

-       Der Durchschnittsbezug von Vorstand bzw. Geschäftsführung für alle Unternehmen betrug: 218.000 Euro pro Jahr.

-       In 22 Unternehmen lagen insgesamt 54 Vorstände bzw. Geschäftsführer über dem Gehalt des Bundeskanzlers (306.000 Euro).

-       Im Jahr 2018 wiesen die Post, der Verbund, die ÖBB, die IMMIGON und die HBI Holding jeweils durchschnittliche Vorstandsbezüge von mehr als 500.000 Euro pro Jahr aus.

Es ist politisch nicht nachvollziehbar, warum in Betrieben, an denen die Republik mehrheitlich beteiligt ist, Vorstandsbezüge gewährt werden, die teilweise einem Vielfachen des Bezugs des österreichischen Bundeskanzlers/der österreichischen Bundeskanzlerin entsprechen. Insgesamt bezogen 54 Personen lt. Rechnungshof im Jahr 2018 ein entsprechend höheres Gehalt. Im Zuge der Steuerreform 2015 hatte der Gesetzgeber normiert, dass bei privaten Unternehmen „Managergehälter“ über 500.000 Euro nicht mehr von der Steuer absetzbar sind. Der nächste konsequente Schritt müsste daher im staatsnahen Bereich eine Begrenzung der Managerbezüge mit eben dieser Summe von 500.000 Euro pro Jahr sein.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend ein Gesetz zur Begrenzung von Vorstands- und Geschäftsführergehälter im staatsnahen Bereich - insbesondere für rechnungshofgeprüfte Unternehmen - vorzulegen“.

Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss



[I] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home_3/EKB_2017-2018_Buch_BF.pdf