257/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, Petra Bayr MA MLS,

Genossinnen und Genossen

betreffend das Aufstocken der Mittel für Hilfe bei Katastrophen im Ausland

 

Begründung

 

Österreich hat sich international dazu verpflichtet, zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Im Zuge der Budgetdiskussionen im Jahr 2016 kündigte Sebastian Kurz, damals in seiner Funktion als österreichischer Außenminister, eine grundlegende Trendwende in der österreichischen Entwicklungsfinanzierung an (vgl.: https://www.bmeia.gv.at/das- ministerium/presse/aussendunqen/2016/11/bundesminister-kurz-mittel-fuer-die- entwicklungszusammenarbeit-werden-verdoppelt/ aufgerufen am 15.01.2020).

Im Jahr 2017 war der Auslandskatastrophenfonds (AKF) mit 20 Millionen Euro jährlich für die Linderung von menschlichem Leid im Katastrophenfall budgetiert.

Im Doppelbudget des darauffolgenden Jahres der türkis-blauen Regierung wurden jährlich nur 15 Millionen statt der im Wahlprogramm der ÖVP angekündigten 60 Millionen Euro budgetiert - die Trendwende blieb aus. Sebastian Kurz hat bisher weder in seiner Funktion als Außenminister, noch als Bundeskanzler sein Wort betreffend einer Trendwende in der Entwicklungsfinanzierung gehalten.

Angesichts der großen Not in der Welt, leistet Österreich zu wenig Hilfe. Gewaltsame Konflikte, die Folgen von Naturkatastrophen und die Klimaüberhitzung bringen Menschen weltweit in Notlagen. In den Bürgerkriegsländern Syrien und Jemen z.B. wird seit Jahren dringend finanzielle Unterstützung benötigt. Aber auch in jahrelangen Schwerpunktländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wie Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und Uganda sind die Auswirkungen von gewaltsamen Konflikten und Naturkatastrophen präsent und bringen Menschen unverschuldet in teils extreme Not. Die Vereinten Nationen geben an, dass 168 Millionen Menschen im Jahr 2020 auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Dafür werden 28,8 Milliarden USD benötigt (vgl. https://unric.org/de/041219-gho/ aufgerufen am 15.01.2020).

Im internationalen Vergleich blamiert sich Österreich. Pro Kopf gerechnet hab Österreich im Jahr nur 2,6 Euro für humanitärere Hilfe aus, der Durchschnitt aller OECD DAC Länder liegt bei über 15 Euro pro Kopf. Mit Österreich vergleichbare Länder wie Dänemark (52,4 Euro pro Kopf), Schweden (42,4 Euro pro Kopf), die Schweiz (34,3 Euro pro Kopf) und auch die Niederlande (14,2 Euro pro Kopf) wenden ein Vielfaches an Humanitärer Hilfe auf.

Im Regierungsprogramm ist eine „Aufstockung der humanitären Hilfe (u.a. für Flüchtlingslager vor Ort, aber auch für den Auslandskatastrophenfonds)“ auf Seite 187 festgeschrieben. Eine konkrete Zahl fehlt jedoch.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert:

       im Bundesfinanzgesetz 2020 und im Bundesfinanzrahmen den Auslandkatastrophenfonds (im Detailbudget 12.02.1) auf jährlich mindestens 60 Millionen Euro anzuheben,

       die gesetzlichen Grundlagen des Auslandskatastrophenfonds (AKF) zu adaptieren und eine Strategie auszuarbeiten, welche die Verwendung der AKF-Mittel in folgenden Schwerpunkten festlegt:

o    anhaltende oder erwartbare Krisen in Schwerpunktländern der OEZA (etwa 50% der Mittel des AKF),

o    unerwartete Katastrophen im Ausland (etwa 30% der Mittel des AKF) und

o    vergessene/eingefrorene Krisen (etwa 20% der Mittel des AKF).“

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss