258/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr MA MLS, Genossinnen und Genossen
betreffend Entwicklungszusammenarbeit zur Armutsminderung

Begründung

Entwicklungszusammenarbeit (EZA) verfolgt das Ziel, die Armut in den so genannten Entwicklungsländern zu mindern. Dieses Ziel ist im EZA-Gesetz § 1 Abs. 3 folgendermaßen festgehalten:

(3) „Die österreichische Entwicklungspolitik hat vor allem folgende Ziele zu verfolgen:

1.    die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums, verbunden mit strukturellem, institutionellem und sozialem Wandel führen soll,

2.   die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit, insbesondere durch die Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und guter Regierungsführung, sowie

3.     die Erhaltung der Umwelt und den Schutz natürlicher Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung.“

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) setzt laut ihrem auf der Website
der Austrian Development Agency (ADA) dargestellten Selbstverständnis auf Vertrauen und Partnerschaft. Sie bündelt Interessen und Expertise in drei Kategorien von Ländern, die differenziert betrachtet werden. Je nach Kategorie kommen unterschiedliche Herangehensweisen und Instrumente in Kooperation mit Partnerorganisationen -
insbesondere der EU - und den Partnerländern zum Einsatz:

-      Ärmste Entwicklungsländer (LDCs): Armutsminderung

o    insbesondere in Afrika: Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und Uganda

o    in Asien: Bhutan

-       Südosteuropa/Südkaukasus: Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung

o   Kosovo, Albanien, Moldau, Georgien, Armenien

-       Krisenregionen und fragile Staaten: Friede und Sicherheit, Stabilität und Wiederaufbau, Aufbau von Strukturen: Palästina

StaatsbürgerInnen aus den Schwerpunktländern OEZA sind in der Asylstatistik[1] (bis auf Georgien mit 301 Anträgen zwischen Jänner und November 2019) nicht vertreten. Demnach ist ein Zusammenhang zwischen den Schwerpunktländern der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und den Herkunftsländern der AsylwerberInnen nicht erkennbar. Eine Verwendung von EZA-Mitteln zur Migrationsabwehr ist weder im EZA- Gesetz so vorgesehen, noch sinnvoll. Um Entwicklungsarbeit zielgerechtet einzusetzen, müssen langfristig Strukturen in den Partnerländern geschaffen und Kontakte geknüpft werden. Aus diesem Grund ist die Arbeit mit Schwerpunktländern essentiell.

 

Die im Regierungsprogramm auf Seite 187 festgeschriebene verstärkte Fokussierung in der Entwicklungszusammenarbeit auf das Thema Migration, und die damit verbundene Erwartung an die EZA hier kurzfristig die Ursachen für erzwungene und freiwillige Migration beseitigen zu können, sind nicht realistisch und wissenschaftlich nicht belegbar. Die OEZA hat gemäß Gesetz die Aufgabe, Menschen aus extremer Armut zu helfen und es ist bekannt, dass es nicht jene extrem Armen sind, die internationale Migration zur Verbesserung ihrer individuellen Lage planen oder in der Lage sind umzusetzen.

Mit den geringen Mitteln der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit und einer Gesamt-ODA von lediglich 0,26% im Jahr 2018 ist das Fokussieren auf die Kernaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit, die Armutsminderung, notwendig.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert:

         die Mittel der OEZA gemäß dem EZA-Gesetz zu verwenden und damit den Fokus auf die Armutsminderung zu legen,

         die geplante Fokussierung auf den Bereich Migration nicht weiter zu verfolgen, um die EZA nicht zu überfrachten.

            humanitäre Hilfe in Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migration zu leisten,

         eine Studie in Auftrag zu geben, die mögliche Auswirkungen von EZA auf Migration in bzw. aus den Schwerpunktländern der OEZA untersuchen soll."

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischen Ausschuss



[1] Bundesministerium für Inneres: Vorläufige Asylstatistik November 2019:

https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2019/Asylstatistik_November2019.pdf