260/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr MA MLS, Genossinnen und Genossen

betreffend die Darstellung und parlamentarische Begleitung der Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele in Österreich

Begründung

Im Jahr 2015 haben sich 193 Staaten auf neue Weltziele geeinigt. Die Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals - SDGs) sind ein Kompass für die zukunftsfähige globale Entwicklung der Welt bis zum Jahr 2030. Die 17 Ziele und 169 Unterziele vereinen die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Soziales, Wirtschaft und Umwelt.

Die Agenda 2030 ermutigt die Mitgliedstaaten zu regelmäßigen Fortschrittsberichten auf nationaler Ebene, in deren Erstellung auch Beiträge unter anderem der Zivilgesellschaft aufgenommen werden. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten der UN eingeladen, beim jährlich stattfindenden High Level Forum on Sustainable Development (HLPF) des Wirtschafts-und Sozialrats der Vereinten Nationen einen freiwilligen Fortschritts- und Umsetzungsbericht zu geben. Österreich und Bulgarien werden dieser Einladung als Schlusslichter der EU Mitgliedstaaten erst dieses Jahr nachkommen.

Zur Koordinierung der Berichtlegung über die SDG-Umsetzung in Österreich wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundeskanzleramtes und des vormaligen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres eingesetzt.

Um einen nationalstaatlichen Umsetzungsplan bis zum Jahr 2030 zu erarbeitet, sind ein Mapping und eine Lückenanalyse unerlässlich. Im Sinne der Transparenz sollen diese veröffentlicht werden und somit allen Stakeholdern zugänglich sein. Des Weiteren braucht es klare Zuständigkeiten, Prioritäten, Zeitrahmen, Budgets und klare Pläne für die synergetische Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Ländern und Gemeinden, Zivilgesellschaft, Parlament und SozialpartnerInnen.

Österreich steht, wie viele andere Staaten auch, vor der Herausforderung, das Denken und Handeln in Silos zu durchbrechen. Auch das Österreichische Parlament steht mit seinen über 40 Fachausschüssen vor der Frage, in welchen Ausschüssen und wie die Umsetzung der SDGs am besten verfolgt werden kann. Für eine bestmögliche parlamentarische Begleitung erscheint daher sowohl eine Behandlung in den jeweiligen Fachausschüssen durch jährliche Fortschritts- und Perspektivenberichte der jeweiligen Ressorts, als auch durch eine Zusammenschau der bisherigen Erfolge, sowie eine Präsentation der weiteren Vorhaben zielführend. Diese sollten alle zwei Jahre dem Verfassungsausschuss und dem Außenpolitischen Ausschuss zugeleitet werden. Die jährlichen Fortschrittsberichte sollen zudem Auskünfte über etwaige Lücken bei der Implementierung als auch über Lernerfahrungen in der Umsetzung geben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, das Parlament über den aktuellen Stand der Umsetzung der SDGs regelmäßig und in folgender Form zu informieren:

       Die Bundesregierung soll basierend auf einer aktuellen und veröffentlichten Lückenanalyse dem Nationalrat bis zum Jahr 2030 alle zwei Jahre - beginnend mit dem Jahr 2020 - Fortschritts- und Perspektivenberichte für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele übermitteln.

       Die jeweils zuständigen BundesministerInnen sollen Kurzberichte der einzelnen Ressorts über ihre jeweiligen Aktivitäten und Vorhaben zur Umsetzung der SDGs in Österreich jährlich dem Parlament zuleiten, um diese in den jeweiligen Fachausschüssen des Nationalrates zu behandeln."

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss