262/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Genossinnen und Genossen

betreffend das Erreichen der 0,7% BNE für ODA und das Aufstocken der bilateralen EZA-Mittel

Begründung

Österreich hat sich international verpflichtet, zur Linderung von Hunger, Not und Armut beizutragen. Im Zuge der Budgetdiskussionen im Jahr 2016 kündigte Sebastian Kurz als Außenminister eine grundlegende Trendwende in der österreichischen Entwicklungsfinanzierung an: eine Verdoppelung der bilateralen Entwicklungsgelder sollte über die Austrian Development Agency (ADA) umgesetzt werden. Um zu einer Verdoppelung der Gelder für die ADA zu kommen, muss das Budget von der Basis 2016, als es etwa 77 Millionen Euro ausmachte, bis 2021 jährlich um 15,5 Millionen steigen, um dann 2021 154 Millionen zu betragen. Im Budget für das Jahr 2017 gab es diese Steigerung, im Doppelbudget für 2018 und 2019 war davon nichts mehr zu sehen. Zum Weg zur einst angekündigten Verdoppelung fehlen bereits 15,5 Millionen aus dem Jahr 2018 und 21 Millionen aus dem Jahr 2019. Kanzler Kurz hat nicht gehalten, was Außenminister Kurz versprochen hat.

Im Regierungsprogramm ist auf Seite 187 als Vorhaben formuliert, wozu sich Österreich bereits in den 70er Jahren verpflichtet hat: Die „Schrittweise Erhöhung der Entwicklungsgelder Richtung 0,7% des BNP". Eine genauere Festlegung als „Ausweitung der finanziellen Mittel im Bereich der bi- und multinationalen EZA mit Fokus auf die bilateralen Mittel“ ist nicht zu finden, Zahlen sucht man vergebens. Will Kanzler Kurz nicht mehr, was Außenminister Kurz versprochen hat?

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert,

       einen gesetzlich verankerten und mit allen relevanten Ressorts politisch akkordierten und realistisch umsetzbaren Stufenplan für die EZA zur ehest möglichen Erreichung des 0,7% Ziels dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen,

       Die versäumten Schritte zur von Sebastian Kurz angekündigten Verdoppelung der bilateralen Mittel für das Jahr 2018 mit 15,5 Millionen Euro und für das Jahr 2019 mit 21 Millionen Euro sind in den Budgets 2020 und 2021 im Detailbudget 12.02.01 nachzuholen. Für das Jahr 2020 sollte das Detailbudget 12.02.01 Zuwendung f. operationelle Maßnahmen gem. §10 Z2 EZA-G also mit 154,5 Mio (139 Mio gemäß Kurz’scher Verdoppelung plus die fehlenden 15,5 Mio aus dem Jahre 2018) und für das Jahr 2021 mit insgesamt 175,5 Mio Euro (154,5 gemäß Kurz'scher Verdoppelung plus den fehlenden 21 Mio aus dem Jahr 2019) budgetiert werden,

       Die Empfehlungen des OECD DAC Peer Reviews aus dem Jahr 2015 umzusetzen und daher u.a. die Entschuldung des Sudans im ODA Prognoseszenario nicht für die kommenden drei Jahre mit rund je 570 Millionen Euro anzuführen, um damit die ODA-Prognosezahlen aufzubessern, sondern die Entscheidung des Pariser Klubs in dieser Sache abzuwarten."

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischen Ausschuss