268/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erhaltung des Weißen Hof/Klosterneuburg(NÖ) als Reha-Zentrum der AUVA

 

 

Das Rehabilitationszentrum (RZ) Weißer Hof verfügt über 200 Betten und ist die führende Einrichtung dieser Art in Österreich. Jährlich werden rund 1.600 Patientinnen und Patienten stationär aufgenommen. Es gibt keine ambulanten Behandlungen. Das Zentrum verfügt über hochprofessionelle Ärzte, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Sportlehrer, Pflegeassistenten, Pflegefachassistenten, sowie Fachleute zur Herstellung und Wartung von Prothesen und anderen Gesundheitsbehelfen. Das RZ verfügt über Übungswohnungen, die den Patienten und ihren Familien helfen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen. Die Patienten müssen oft monatelang im Bett liegen. Wenn sie dann wieder mobil sind und das Zimmer verlassen können, hilft die Natur in Klosterneuburg, um die weiteren Schritte zurück ins Leben zu machen.

Vorrangig werden Arbeitsunfallversehrte betreut. Je nach freien Kapazitäten auch Verletzte nach anderen Unfällen.

Das RZ ist eine Einrichtung der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA). Es ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern auf die bestmögliche Wiedereingliederung von Unfallopfern in ihr gewohntes Leben.

Therapien

Im Rehabilitationszentrum werden über hundert (!) verschiedene Therapien angeboten. Noch am Tag Ihrer Aufnahme werden Sie untersucht. Danach wird für Sie ein spezielles Therapieprogramm zusammengestellt. Die Therapien werden Montag bis Samstag durchgeführt.

Die Therapien umfassen:

• Physiotherapie • Elektrotherapie • Balneotherapie • Ergotherapie • Arbeit in Therapiewerkstätten (Holz, Metall, Keramik, Technik, Garten) • Aquatherapie • Psychologische Beratung • Logopädie • Maltherapie • Musiktherapie

Soziale Unfallversicherung in Österreich

Die AUVA führt die soziale Unfallversicherung für 3,4 Millionen Erwerbstätige und rund 1,4 Millionen Schüler, Studierende und Kindergartenkinder durch.

Zu den gesetzlichen Aufgaben der AUVA gehören vor allem: ■ die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ■ die Vorsorge für Erste Hilfe ■ die Heilbehandlung von Arbeitsunfallopfern ■ die Rehabilitation von Arbeitsunfallopfern ■ die finanzielle Entschädigung von Arbeitsunfallopfern oder ihren Angehörigen ■ die Forschung nach den wirksamsten Methoden zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Jetzt gibt es Pläne, das Rehabilitationszentrum Weißer Hof der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) nur noch bis 2026 in Klosterneuburg weiter zu betreiben. Dann soll der Standort danach in das UKH Wien-Meidling übersiedeln, wo die Patienten diese intakte Natur vergeblich suchen und stattdessen nur auf Wohn- und Bürobunker blicken. Dazu kommt, dass erst vor wenigen Monaten die Übersiedlung des Umweltbundesamtes von Wien nach Klosterneuburg beschlossen wurde – unter anderem mit der Begründung, den ländlichen Raum zu stärken. Nun soll Klosterneuburg eine wichtige Einrichtung an die Bundeshauptstadt verlieren. Dies steht im krassen Gegensatz zur Stärkung des ländlichen Raums.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der zuständige Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, damit der Weiße Hof als Rehabilitationszentrum an seinem Standort Klosterneuburg erhalten bleibt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.