273/A XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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Antrag

Selbständiger Antrag

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

 

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 – WG 2001

geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 102/2019, geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Wehrgesetz 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 102/2019, wird wie folgt geändert:

 

 

Im § 2 Absatz 5 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

 

„Dem Hauptausschuss des Nationalrates ist vom Bundesminister für Landesverteidigung von der Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen unverzüglich zu berichten.“

 

 

 

 

Begründung

 

Gemäß § 2 Absatz 5 Wehrgesetz 2001 besteht die Möglichkeit, dass alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches das Bundesheer zu Assistenzeinsätzen heranziehen können, sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nach Abs. 1 lit. b oder c nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können.

Weiters besagt Absatz 5: „Ist jedoch für einen Assistenzeinsatz nach Abs. 1 lit. b eine Heranziehung von mehr als 100 Soldaten erforderlich, so obliegt sie

1.

der Bundesregierung oder,

2.

sofern die Heranziehung zur Abwehr eines offenkundigen, nicht wiedergutzumachenden, unmittelbar drohenden Schadens für die Allgemeinheit unverzüglich erforderlich ist, dem Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung.

Im Falle der Z 2 hat der Bundesminister für Inneres der Bundesregierung über eine solche Heranziehung unverzüglich zu berichten.“

 

Eine entsprechende Information an den Nationalrat ist nicht vorgesehen. Daher passiert es auch immer wieder, dass die Abgeordneten zum Nationalrat solche Informationen aus den Medien entnehmen müssen. Zum Beispiel berichtete die Zeitung „Österreich“ vom 14.01.2020 folgendes:

„Tanner: Heer jagt jetzt Hacker

(…) Zum ersten Mal leisten die Experten des Bundesheeres einen Assistenzeinsatz für Aufklärung und Abwehr eines Cyberangriffs auf das Außenamt, berichtet Klaudia Tanner im ÖSTERREICH-Interview. Das Innenministerium von Karl Nehammer hatte angefragt, Parteifreundin Tanner umgehend zugesagt. (…)

Da es sich aber um wesentliche Einsätze handelt, wie eben den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt, oder die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges, wäre es sehr angebracht, wenn der Bundesminister für Landesverteidigung künftig aktiv über solche Heranziehungen zu Assistenzeinsätzen dem Hauptausschuss des Nationalrates berichtet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen sowie die Durchführung einer ersten Lesung innerhalb von drei Monaten verlangt.