279/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Jan Krainer

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Erhöhung des Budgets für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung

 

 

Das Budget für den Bereich Frauenangelegenheiten und Gleichstellung machte im Jahr 2016 in Summe 10,15 Mio. Euro aus. Umgelegt auf die Zielgruppe standen damit 2,30 Euro pro Frau in Österreich (2016: 4,4 Mio. Frauen) zur Verfügung. Von der Gesamtsumme wird jeweils mehr als die Hälfte (ca. 60 Prozent im Jahr 2016) für die Förderung von Frauenberatungseinrichtungen und spezifischen Frauenprojekten aufgewendet. Die verbleibenden Mittel stehen in erster Linie für den Bereich des Gewaltschutzes zur Verfügung. Die Verbesserung der umfassenden Gleichstellung bleibt unverändert das zentrale Wirkungsziel und umfasst selbstverständlich auch die Eindämmung von Gewalt an Frauen. Diese soll u.a. durch die Sicherstellung der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen sowie durch Koordinierung von Maßnahmen und Programmen erreicht werden.

 

Darüber hinaus hat sich Österreich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) zu deren Umsetzung verpflichtet. Die Istanbul-Konvention schafft einen rechtlichen Rahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und sieht dafür umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren vor. Seit 1. August 2014 ist die Istanbul-Konvention für die ratifizierenden Staaten, so auch Österreich, verbindlich.

 

Österreich agierte in der Vergangenheit im Gewaltschutz stets vorbildlich und konnte gute Fortschritte etwa im Bereich des Strafrechts oder des Sicherheitspolizeigesetzes erreichen. Doch Gesetze allein reichen nicht, um Gewalt wirksam zu bekämpfen und den internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Es braucht ein breites Netz an Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen, das Gewaltbetroffenen in Österreich zur Seite steht und diese müssen auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet sein.

Damit die Situation von Frauen in Zukunft verbessert und internationalen Verpflichtungen nachgekommen werden kann, braucht es in den kommenden Jahren wesentlich mehr Budget für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung.

 

2017 wurde schließlich nach langem Ringen zwischen den damaligen Koalitionsparteien die Vereinbarung getroffen, das Frauenbudget künftig zu erhöhen. In einem ersten Schritt wurde im selben Jahr eine Anhebung um 500.000 Euro, also rund 5 Prozent, beschlossen. Diesen Weg müssen wir auch in Zukunft fortsetzen.

 

Im Jahr 2017 betrugen die veranschlagten Gesamtausgaben für das Bundesbudget in Summe 77,5 Mrd. Euro – das Frauenbudget macht 0,01 % davon aus. Selbst eine Vervielfachung würde sich daher im Gesamtbudget nicht spürbar niederschlagen. Im Bundesvoranschlag für 2019 betrug das Detailbudget 10.02. Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 10,170 Mio. Euro.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht, im Bundesfinanzgesetz 2020 sowie im Bundesfinanzrahmengesetz 2020-2023 eine Erhöhung des Budgets „Frauen­angelegenheiten und Gleichstellung“ auf jährlich zumindest 30 Mio. Euro vorzusehen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht den Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.