284/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Ausbau opferschutzorientierter Täterarbeit zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und Kindern sowie häuslicher Gewalt

 

Im Jahr 2019 wurden in Österreich 34 Frauen von Männern ermordet. Im europaweiten Vergleich ist die Zahl der Frauenmorde in Österreich am höchsten. Jede fünfte Frau in Österreich ist in ihrem Leben von Gewalt betroffen.

 

Um dem entgegen zu wirken und möglichst jeden Mord zu verhindern, spielt die Arbeit mit den Tätern eine zentrale Rolle.

 

Opferschutzorientierte Täterarbeit meint Arbeit mit Tätern, die Gewalt gegen die Partnerin oder Ex-Partnerin ausüben.  Entsprechend den Standards der Istanbul-Konvention stellt dieser Ansatz sicher, dass Sicherheit, Unterstützung und Menschenrechte der Opfer vorrangige Anliegen sind.  Sie beinhaltet strukturierte Interventionen zur Beendigung und Verhinderung von Gewaltverhalten. Im Zentrum steht der Schutz und die Sicherheit des Opfers, Ziel ist die Beendigung von Gewalt[1].

 

Im Jahr 2012 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft für opferschutzorientierte Täterarbeit (BAG OTA) gegründet, deren Ziel die Entwicklung und praktische Umsetzung eben dieser ist. Sie setzt sich aus Expertinnen in der Täterarbeit agierenden Institutionen aus allen Bundesländern sowie Expertinnen aus Opferschutzeinrichtungen zusammen. Diese Expertinnengruppe ist staatlich anerkannt. Derzeit bekommt sie lediglich 5000,-Euro an öffentlicher Unterstützung.

 

Dabei geht es u.a.  um die Achtung des Selbstbestimmungsrechtes von Frauen, das Aufbrechen von patriarchalen Strukturen oder die Arbeit am vorherrschenden Frauen-bzw. Männerbild.

 

Die Ausweitung der opferschutzorientierten Täterarbeit sowie die Koordination opferschutzorientierter multi-institutioneller Zusammenarbeit soll, wie es der Grevio­Schattenbericht empfiehlt, forciert und entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden.[2]

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit opferschutzorientierte Täterarbeit ausgebaut wird und der Bundesarbeitsgemeinschaft für opferschutzorientierte Täterarbeit entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl.: Informationsfolder BAG OTA https:/Iwww.interventionsstelle-wien.at/download/BAG­OTA Standards.pdf

[2] Vgl. Österreichischer NGO-Schattenbericht für Grevio, 5. 57