298/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen

 

 

Seit 2003 gilt in Deutschland für bestimmte Einweggetränkeverpackungen eine weitreichende Pfandpflicht. Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen haben umfangreiche Rücknahmepflichten, das bedeutet, dass abgesehen von wenigen Ausnahmen grundsätzlich jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoffe, Metalle, PPK) zurücknehmen muss, die er im Sortiment führt. Nicht von der Pfandpflicht erfasst sind lediglich Verpackungen, die ein Füllvolumen von unter 0,1 l bzw. über 3,0 l aufweisen, ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartonverpackungen (Blockpackungen, Giebelpackungen, Zylinderpackungen), Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen, Folien-Standbeutel sowie Mehrweg-Verpackungen[1].

 

Ein entsprechend nachhaltiges System muss auch in Österreich angestrebt werden. Selbst wenn PET-Flaschen derzeit in der gelben Tonne entsorgt werden, bedeutet das nicht, dass aus ihr wieder eine Flasche oder ein anderes Produkt wird – weil die Sortieranlagen nicht alle Flaschen ausfiltern können und nicht alle aussortierten Flaschen verwertbar sind. Insgesamt werden gegenwärtig nur 58 von 100 PET-Flaschen wiederverwertet – und nur 24 Prozent davon werden wieder zu PET-Flaschen.[2]

 

Nicht zuletzt deshalb wünschen sich in Österreich laut einer Online-Umfrage des Linzer Market-Instituts drei Viertel der Österreicher die Wiedereinführung eines Pfands auf Plastikflaschen. Eine Umfrage von krone.at im Sommer 2019 bei den Umweltsprechern der zu diesem Zeitpunkt im Parlament vertretenen Fraktionen sowie bei den Grünen hat ergeben, dass abgesehen von der ÖVP sich alle Parteien für ein Pfandsystem für PET-Flaschen aussprechen.[3]

 

Ein Pfandsystem nach deutschem Vorbild ist aus ökologischen Gründen jedenfalls zu begrüßen. Ein - für die Kunden aufkommensneutrales - Pfandsystem würde die Sammelquote erhöhen und damit zur Ressourcenschonung beitragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der in Österreich ein aufkommensneutrales Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.



[1] https://dpg-pfandsystem.de/index.php/de/die-pfandpflicht-fuer-einweggetraenkeverpackungen/betroffene-getraenke-und-verpackungen.html

          [2] https://www.addendum.org/plastik/plastikmuell-recycling/

             [3] https://www.krone.at/1978816