299/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

der Abg. Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU

 

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensichtlich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500 Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1 und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kommission heraus hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung dann auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.

 

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Einnahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1 und 2-Centmünzen, dann erhöhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen.

Alle Preise sollen auf 5-Cent aufgerundet werden

 

Geht es nach Brüssel, dann sollen alle Preise auf 5-Cent aufgerundet werden. Das bringt in der Masse für den einfachen Mann und die einfache Frau im Volk dann einen ordentlichen Preisschub nach oben. Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Cent-Abschaffung.

Kritiker der EU und ihrer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen, wie aus gewissen Finanzwirtschaftskreisen zu hören ist. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr abdrängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung

mehr billiger als 1 Euro sein.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden


Entschließungsantrag

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass

-die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und

-keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.