301/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

betreffend rasche Reform des Kindesunterhaltsrechts

 

 

2018 lebten in Österreich 168.700 Alleinerziehende mit 246.200 zu erhaltenen Kindern unter 25 Jahren, davon 90% Frauen. Die Armutsgefährdung Alleinerziehender liegt lt. EU-SILC bei 37%, die Armuts- und/oder Ausgrenzungsgefährdung bei 44% (Statistik Austria, EU-SILC).

 

Großen Handlungsbedarf gibt es noch immer beim Kindsunterhalt und den Unterhaltsvorschüssen; auch der am 3. Juli 2019 mit großer Mehrheit angenommene Entschließungsantrages der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Carmen Schimanek betreffend Reform des Kindesunterhaltsrechts hat bislang zu keinerlei erkennbaren Verbesserungen für die Betroffenen geführt.

 

Laut der Plattform für Alleinerziehende ist eine zeitgemäße Kindesunterhalts- und Unterhaltsvorschussreform ein wichtiger Baustein zum Schutz vor Kinderarmut in getrennt lebenden Familien. Und: „Nach wie vor gibt es beim Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Lücken, die mitverantwortlich für Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung von 44% in alleinerziehenden Familien sind (EU-SILC 2018). Für die Kinder in diesen Familien kommt das einem Chancentod gleich. Bildung, Wohnen, Gesundheit und sozialer Aufstieg sind dabei die Bereiche, von denen Kinder am meisten betroffen sind.“

 

 

Im Sinne der betroffenen Alleinerziehenden sowie der betroffenen Kinder stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend und die Bundesministerin für Frauen und Integration werden ersucht, das Kinderunterhaltsrecht umgehend zu reformieren und dabei insbesondere folgende Punkte umzusetzen:

·          Deutliche Beschleunigung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindesunterhalt

·          Gewährung von Unterhaltsvorschüssen unabhängig vom Alter des Unterhaltsempfangenden bis zum Ende der Ausbildung

·          Vorrangige Behandlungen laufender Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren zur Existenzsicherung in getrennt lebenden Familien

·          Generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen samt statistischer Auswertung.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ersucht.