310/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Inserate Obergrenze für die Wirtschaftskammer

 

Die Wirtschaftskammer hat als gesetzliche Vertretung der Wirtschaft zweifellos anerkennenswerte historische Verdienste im Bereich des sozialen Ausgleichs in Österreich erzielt. Aufgrund ihrer alten, tief verankerten Denkmuster hat die Kammer aber den Sprung ins 21. Jahrhundert bisher leider noch nicht geschafft. In den letzten Jahrzehnten verkam die Wirtschaftskammer immer mehr zu einer finanzstarken Vorfeldorganisationen der Volkspartei. Weder farblich noch inhaltlich trennbar, wurde die Interessenvertretung über die vergangenen Jahrzehnte immer mehr zu einem Spielball der Parteipolitik.

Anstatt den Unternehmen mit Effizienz und Serviceorientierung unter die Arme zu greifen besticht die Wirtschaftskammer durch ihre überbordenden internen Strukturen, finanzielle Intransparenz und einem ständigen Parteienzugriff. Und hinterlässt damit bei ihren Pflichtmitgliedern Argwohn und Frustration. Die Wirtschaftskammer mit ihrer Bundesorganisation, den 9 Länderorganisationen, den Sparten und unzähligen Fachorganisationen, Fachverbänden, Fachgruppen, Innungen und Gremien ist eine aufgeblähte Organisation. Rund 800 Fachorganisationen mit mehr als 4500 Mitarbeiter_innen und zahlreichen Funktionär_innen sorgen dafür, dass die Struktur genau so bleibt wie sie ist.

Anstatt das Sprachrohr des Unternehmertums zu sein, ist die Kammer nur mehr der verlängerte Arm der Parteipolitik. Luxus-Pensionen im fünfstelligen Bereich, Werbeausgaben im achtstelligen Bereich und Rücklagen im zehnstelligen Bereich.

So kann es nicht weitergehen.

Inserate Obergrenze für die Wirtschaftskammer

Die Auswertung der RTR-Daten zeigt, in welchem Volumen die Wirtschaftskammer in den vergangenen Jahren geworben hat. Im Jahr 2018 betrugen die Werbeausgaben der Kammer, die gemäß § 3 Abs. 3 MedKF-TG eingemeldet wurden, 15 Mio. Euro. Eine Summe die sogar weit über jener der österreichischen Presseförderung (8,9 Mio.) liegt. Zudem stellte der Rechnungshof fest, dass die Hälfte aller Werbemaßnahmen der Wirtschaftskammer nicht offengelegt wird, da sie unter die Bagatellgrenze fallen. 

Seit Einführung der RTR Datenbank im Q3/2012 bis Q3/2019 hat die Wirtschaftskammer rund 118 Mio. Euro an Werbeaufwendungen gehabt. Mehr als alle anderen österreichischen Kammern zusammen und das obwohl auch der Arbeiterkammer eine gewisse Liebe zu bezahlten Inseraten nicht abzusprechen ist. Dass der Inhalt der Inserate auffällig oft nicht weit von der ÖVP-Parteilinie abdriftet soll hier im Zuge diese Antrags nicht unerwähnt bleiben.

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Wir fordern daher eine Obergrenze für Werbeinserate in der Wirtschaftskammer. Diese Obergrenze der Werbeausgaben soll bei 1 Euro je Mitglied liegen.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Werbekosten der Wirtschaftskammer den Betrag von 1 Euro je Mitglied nicht  übersteigen."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.