318/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Pensionskonto Plus

Aktuelles Pensionskonto (1. Säule)

Derzeit werden die individuellen Pensionsgutschriften der gesetzlichen Pensionsversicherung (1. Säule der Altersvorsorge) im Jahresrhythmus neu berechnet und im SV-Pensionskonto online dargestellt. Damit bietet die Sozialversicherung den Bürger_innen die Möglichkeit, sich digital über ihre aktuellen Pensionsanwartschaften zu informieren.

Ansprüche der weiteren Altersvorsorgeprodukte (2. und 3. Säule) fehlen im Pensionskonto

In den letzten Jahrzehnten sind neben der gesetzlichen Pensionsversicherung aber noch weitere Pensionsprodukte geschaffen worden. Im Rahmen der zweiten Säule kann dabei in der betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskassen), der betrieblichen Kollektivversicherung und über die Mitarbeitervorsorgekassen angespart werden. Darüber hinaus kann auch in der dritte Säule über die sogenannte „Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“ vorgesorgt werden, um die künftige Pension aufzubessern. Die angesparten Beträge sind in der Regel auf den Online-Portalen der Anbieter einsehbar.

Pensionskonto Plus

Da die verschiedenen Altersvorsorgeprodukte auf den einzelnen Online-Portalen getrennt dargestellt werden, soll künftig das "Pensionskonto Plus" den Bürger_innen einen besseren Überblick über ihre verschiedenen Anwartschaften bieten. Für das "Pensionskonto Plus" muss nicht notwendigerweise ein neues Online-Portal geschaffen werden, im Idealfall wird auf besehende Portale zurückgegriffen.

Schematischer Aufbau des "Pensionskonto Plus"

Derzeit werden im SV-Pensionskonto die aktuellen Pensionsanwartschaften anhand der aktuellen Gesamtgutschrift berechnet. Ähnlich soll bei der Berechnung der künftigen Pensionszahlungen der zweiten und dritten Säule vorgegangen werden. Dabei soll anhand des aktuell angesparten Kapitals unter Annahme eines niedrigen/realistischen Zinses und möglichen Pensionsantrittszeitpunkten eine fiktive Pensionsleistung (monatliche Zahlung x14) berechnet werden.

Ein vereinfachtes Beispiel: Wie könnte das "Pensionskonto Plus" für einen derzeit 50-Jährigen aussehen und welchen Informationsmehrwert hätte es gegenüber dem SV-Pensionskonto? Die untenstehenden Tabellen zeigen, dass das SV-Pensionskonto derzeit "nur" die gesetzliche Pensionsleistung (EUR 1200 x14) anzeigt, während das "Pensionskonto Plus" auch die fiktiven Leistungen der zweiten und dritten Säule darstellt. Im Beispiel des 50-Jährigen würden statt 1200 Euro (Pensionskonto) insgesamt 1335 Euro (Pensionskonto Plus) fiktive Pensionsleistungen ausgewiesen werden.

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Über die Sozialversicherungsnummer, die bei allen genannten Produkten dem Leistungsanbieter bekannt ist, können die diversen Anwartschaften technisch gut zusammengezogen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Erweiterung des Pensionskontos in der Form vorsieht, dass auch Ansprüche der zweiten und der staatlich geförderten dritten Säule mit ausgewiesen sind."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.