327/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Aufstockung des Arbeitsinspektionspersonals

 

 

In der Arbeitsinspektion wächst die Personallücke weiter. Die ILO-Mindestvorgabe - eine/n Aufsichtsbeamt/in pro 10.000 Beschäftigte als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften - wird ignoriert (vgl. ILO-Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10).

 

Im Kampf gegen krankmachende Arbeit sind derzeit die 303 ArbeitsinspektorInnen im Außendienst bereits überlastet und klar zu wenig. Der Tätigkeitsbericht weist im Jahr 2018 nur mehr 303 ArbeitsinspektorInnen aus. Sie sind für 3.349.368 von der Arbeitsinspektion erfasste ArbeitnehmerInnen zuständig. (2014: 307 ArbeitsinspektorInnen für 3.129.684 von der Arbeitsinspektion erfasste ArbeitnehmerInnen).

 

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften eine AufsichtsbeamtIn pro 10.000 Beschäftigte fest. Dieser ILO-Richtwert wurde bundesweit gesehen nicht erreicht! Alleine um das Mindestmaß wieder zu erreichen, benötigen wir dringend 35 ArbeitsinspektorInnen zusätzlich. Wegen der stetig steigenden Zahl der ArbeitnehmerInnen sollte jedoch vorausschauend die Erhöhung des Personalstandes um mindestens 50 ArbeitsinspektorInnen und die uneingeschränkte Nachbesetzung für ausscheidende ArbeitsinspektorInnen erfolgen.

 

Schon im Bericht des Rechnungshofes 2013/8 zum „Arbeitnehmerschutz in Österreich“ wurde vermerkt, dass die Arbeitsinspektion eine Aufstockung ihres Personals um etwa das 7-fache bräuchte, um ihrem Auftrag adäquat nachgehen zu können.

 

Bereits heute handelt die Arbeitsinspektion nach dem Motto „Beraten vor Strafen“. Noch nie gab es so wenige Strafanzeigen wie 2018 - ein Negativrekord: 934 Strafanzeigen bei 94.906 Übertretungen! (ohne Kontrollen von LenkerInnen). Davon betrafen 86.268 den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz und 8.638 den Verwendungsschutz. Zusätzlich wurden bei Kontrollen von LenkerInnen 4.005 Übertretungen festgestellt.

 

Die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der Arbeitsinspektion sind zum Schutz der ArbeitnehmerInnen essenziell. Sie deckten Rechtsverletzungen in fast in jeder 2. Arbeitsstätte auf: Bei 44,3 % aller Kontrollen wurden Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt.

 

Die Arbeitsinspektorate erstatteten wegen festgestellter Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei den Verwaltungsstrafbehörden im Jahr 2018 insgesamt 934 Strafanzeigen gemäß § 9 ArbIG und beantragten dabei Strafen in der Höhe von insgesamt 1.496.764 €. Keine Spur von Schikane gegenüber ArbeitgeberInnen. Nur auf jede 102. Übertretung folgt eine Strafanzeige! Vor vier Jahren lag der Wert noch bei jeder 50. Übertretung.

 

Die „Arbeitsweltpolizei“ hat zu überwachen und Rechtsbrüche zu ahnden. Das ist ihre Kernkompetenz. Das ILO-Übereinkommen Nr. 81 legt insbesondere in seinen Artikeln 13, 17 und 18 wirksame Sanktionen fest. Auch die EU-Rahmenrichtlinie (RL89/391/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten für angemessene Kontrollen und Überwachung zu sorgen (Art 4 Abs. 2).

 

Kontrollen sind unverzichtbar: Die europäische Unternehmenserhebung (ESENER-2) zeigte auf, dass Rechtsvorschriften mit 87% das Hauptmotiv für österreichische Arbeitgeber sind für sichere und gesunde Arbeitsplätze zu sorgen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wird aufgefordert, den Personalstand der ArbeitsinspektorInnen innerhalb von zwei Jahre um 50 ArbeitsinspektorInnen zu erhöhen, damit die Aufgaben der Arbeitsinspektion auch bei steigender Beschäftigung im Interesse von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen den internationalen Vorgaben entsprechend ausgeübt werden können.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales