Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, wird wie folgt geändert:

1. § 6 Z 4 lit. a lautet:

„Für Selbsterhalter gemäß § 27 um ein weiteres Jahr für jedes volle Jahr, in dem sie sich länger als vier Jahre zur Gänze selbst erhalten haben, höchstens jedoch um insgesamt zehn Jahre.“

2. Dem § 78 wird folgender Abs. 40 angefügt:

„(40) § 6 Z 4 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. XXX tritt mit 1. September 2020 in Kraft.“