Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG) geändert wird:
In § 28a Abs. 1 wird nach dem Begriff „Verbraucherzahlungskonten“ folgende Wortfolge eingefügt:
„oder im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten natürlicher Personen“