340/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids

 

Der für den Tierschutz zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat jährlich einen Kontrollplan für Tiertransportkontrollen zu erstellen.

Auf Basis einer Risikobewertung werden in diesem den einzelnen Bundesländern die Mindestanzahlen von durchzuführenden Tiertransportkontrollen vorgegeben. Die Durchführung der Kontrollen liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptleute. 

 

Der Großteil der Kontrollen findet an den Bestimmungsorten der Transporte statt. Zusätzlich werden Kontrollen vor Abfahrt der Transporte sowie auf der Straße durchgeführt.

 

Im Vergleich zur Zahl der Beanstandungen bei Tiertransportkontrollen insgesamt (unter 1% Beanstandungen pro Jahr) ist die Zahl der am Transportweg beanstandeten zu den kontrollierten Tiertransporten seit Jahren auffallend hoch – rund ein Fünftel der Transporte wird hier beanstandet.

 

Aus dem aktuellen Tierschutzbericht 2019 geht hervor, dass es 2018 mehr Kontrollen insgesamt gab, dass es jedoch weniger Kontrollen während des Transports gab, obwohl gerade in diesem Bereich laufend die genannte besonders hohe Beanstandungsquote berichtet wird. Bei den mit der Exekutive durchgeführten Kontrollen wurden 2017 bei 1 262 Kontrollen während des Transports 256 Zuwiderhandlungen und eine Gesamtzahl von 468 Verstößen festgestellt, 2018 bei

1 088 Kontrollen 232 Zuwiderhandlungen und 402 Verstöße insgesamt.

 

Der Kontrollplan 2020 ist zum Zeitpunkt der Antragseinbringung noch nicht veröffentlicht.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders der für den Tierschutz beim Transport zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,

·        für das Jahr 2020 eine um 100% höhere Mindestzahl an Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg vorzugeben,

·        ebenso in den Kontrollplänen für die Folgejahre eine um 100% höhere Mindestzahl an Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg vorzugeben, sowie

·        die dafür notwendige Anzahl an Amtstierärzten zu erreichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss