344/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend wirksame Ziele und Maßnahmen zur europaweiten Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pestizide

 

Der Europäische Rechnungshof kontrolliert die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Mitteln. Eine seiner Hauptaufgaben besteht aber auch darin, die Wirksamkeit europäischer Gesetzgebung zu überprüfen. Trotzdem überrascht, dass der EU Rechnungshof, aber keine andere europäische Institution bisher sich des Themas Pestizide in Bezug auf die Vorgabe des integrierten Pflanzenschutzes in diesem Umfang gewidmet hat und dermaßen umfangreiche Kritik klar ausgesprochen hat.

 

Der Europäische Rechnungshof wirft der EU in einem jüngst veröffentlichen Sonderbericht Versagen beim Vorgehen gegen die Risiken von Agrarchemie vor und spricht von begrenztem Fortschritt bei Messung und Verringerung von Risiken: https://www.eca.europa.eu/de/Pages/DocItem.aspx?did=53001

Diese Wahrnehmung des EU-Rechnungshofes deckt sich mit der bereits des öfteren von ExpertInnen und interessierten Kreisen geäußerten Kritik am jeweiligen für Landwirtschaft zuständigen Bundesministerium, dass die Datenlage der Wirkstoffmengen in Österreich der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wird. Dies widerspricht einem allgemeinen Wunsch nach mehr Transparenz und dem gestiegenen Interesse der KonsumentInnen und Konsumenten zu wissen, wie Lebensmittel, die auf ihren Tellern landen, produziert werden und ob die Qualität der Böden und der Grundwasserreserven in Österreich auch kommenden Generationen noch in einer ausreichend hohen Qualität zur Verfügung stehen werden.

Hinsichtlich eines internationalen Vergleichs zeigt sich zudem, dass wirkstoffbezogene Statistiken über die Pestizide in einzelnen EU-Ländern sehr wohl für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

So werden beispielsweise seit 1979 von der Schwedischen Chemikalien-Agentur (KEMI) jährlich Daten über die in Schweden verkauften Pestizidmengen (auf die jeweiligen einzelnen Wirkstoffe bezogen) veröffentlicht - siehe: https://www.kemi.se/en/statistics/quantities-of-sold-pesticides bzw. die zugehörige Publikation für 2018 : https://www.kemi.se/global/statistik/bekampningsmedel/forsalda_bkm_2018.pdf

In Bezug auf Anwendungsdaten nach einzelnen Wirkstoffen sei auch auf die Online-Statistiken von Großbritannien verwiesen, welche seit 1990 der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - siehe: https://secure.fera.defra.gov.uk/pusstats/index.cfm.
In Summe zeigt sich, dass in Österreich, obwohl wir aufgrund unseres umfangreichen Agrarumweltprogrammes (ÖPUL) hohe Evaluierungsanforderungen zur Darlegung der Wirksamkeit von Reduzierungsmaßnahmen haben, in Bezug auf die Transparenz der Vermarktung und Anwendung von Pestiziden große Defizite bestehen. Diese gilt es dringendst zu beseitigen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, sich auf europäischer und nationaler Ebene dafür einzusetzen bzw. aktiv zu werden, dass

 

·   die Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln sowie die entsprechenden nationalen Programme ein klares Ziel vorgeben und somit die EU-Strategie sowie die nationalen Strategien zur Verringerung risikobehafteter Pestizide eine messbare Wirkung entfalten können,

 

·   die notwendigen wirkstoffbezogenen Daten, welche von den EU Mitgliedstaaten an die Kommission nach Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 übermittelt werden, auch der unabhängigen Forschung und Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, insbesondere um eine zielgerechte Reduzierung zu messen und die Wirksamkeit von Umweltprogrammen zu überprüfen,

 

·   den landwirtschaftlichen Betrieben somit klare Vorgaben für den Umgang mit Pestiziden gemacht werden,

 

·   Instrumente entwickelt werden, um das Verhalten der Landwirtinnen und Landwirte mit möglicherweise umweltschädlichen Stoffen zu kontrollieren, sowie

 

·   in den rechtlichen Vorgaben und nationalen Programmen zur nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2020+ (Strategieprogramme 2021-2027) entsprechende Vorgaben festzulegen, so dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide europaweit und in Österreich messbar stark abnimmt und landwirtschaftlichen Betrieben Anreize gegeben werden, auf geeignete Alternativen, insbesondere harmlosere Produkte bzw. Fruchtfolgenanbau umzustellen.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft