345/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

Antrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Veröffentlichung der Wirkstoffmengen, die in Österreich von Pestizide-Produzenten in Verkehr gebracht werden

 

Die Datenlage zu den in Österreich in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen ist nur einem kleinen Kreis bekannt – den zuständigen MitarbeiterInnen im Landwirtschaftsministerium bzw. der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und damit auch der zuständigen Landwirtschaftsministerin. Warum diese für die Öffentlichkeit so interessanten Daten nicht veröffentlicht werden, wurde vom Landwirtschaftsministerium bisher mit Amtsverschwiegenheit, Datenschutz und zu schützenden Betriebsgeheimnissen der herstellenden Pestizide-Unternehmen begründet. Grundlage der Argumentation, warum man Wirkstoffmengen nicht veröffentlicht, ist, dass, wenn mehr als zwei Hersteller den gleichen Wirkstoff verwenden, jeder der beiden berechnen könnte, wie viel des Wirkstoffes in Konkurrenzprodukten Verwendung findet. Der EU-Kommission sind die Zahlen bekannt, da das Landwirtschaftsministerium einen entsprechenden Bericht übermitteln muss.

 

Es ist in der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen klar festgelegt, dass „in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe abgewogen wird und dass die Mitgliedstaaten aufgrund des Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a), d), f), g) und h) nicht vorsehen dürfen, dass ein Antrag abgelehnt werden kann, wenn er sich auf Informationen über Emissionen in die Umwelt bezieht.

 

Zu dieser Thematik gibt es ein EUGH-Urteil (C-442/14 – Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichtin), bei dem wiederum klar festgehalten ist, „dass das Freisetzen von Produkten oder Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln oder Biozid-Produkten und in diesen Produkten enthaltenen Stoffen in die Umwelt unter den Begriff „Emissionen in die Umwelt“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, sofern dieses Freisetzen unter normalen oder realistischen Anwendungsbedingungen tatsächlich stattfindet oder vorhersehbar ist.“ Genau diese Bedingungen sind bei den Inverkehrbringungsdaten zu den einzelnen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen gegeben.

 

Die Öffentlichkeit hat somit ein Recht darauf, über die Menge der in Österreich in Verkehr gebrachten, in Pestiziden enthaltenen, Wirkstoffe, Bescheid zu wissen. Das Bedürfnis der Bevölkerung, mehr Informationen über die in die Umwelt ausgebrachten Pestizide (Pflanzenschutzmittel und Biozide) zu erhalten, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, die in Österreich in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen pro Wirkstoff der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dem Nationalrat sowie dem Bundesrat einen jährlichen Bericht darüber vorzulegen, wie sich diese Wirkstoffmengen pro Jahr verändern. Beim Erstbericht an den Nationalrat sowie den Bundesrat sind die einzelnen Zeitreihen pro Wirkstoff seit 2005 heranzuziehen und bekannt zu geben - die dabei gegebenen Wirkstoffmengen pro Wirkstoff sind als vorhersehbare Informationen über Emissionen in die Umwelt zu werten, und dürfen nicht geheim gehalten werden. Diese sind somit in allen Fällen, bei denen es sich um einen Wirkstoff handelt, der von mehr als zwei Produzenten in Österreich in den Handel gebracht wird, sofort zu publizieren. In allen anderen Fällen, bei denen nur ein oder zwei Produzenten gegeben sind, ist in jedem Einzelfall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe abzuwiegen, und eine eventuelle Nicht-Bekanntmachung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gutachterlich zu begründen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft