361/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter und Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unabhängiger Bundesstaatsanwalt

 

Die von führenden Fachleuten seit Jahren geforderte Einsetzung eines/r unabhängigen Bundesstaatsanwalts/Bundesstaatsanwältin hat durch zahlreiche Fälle der jüngsten Vergangenheit neue Aktualität erhalten.

Derzeit sind die Staatsanwaltschaften dem/r Justizminister_in und damit einem Regierungsmitglied unterstellt. Das kann den Anschein parteipolitischer Einflussnahme erwecken und widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.

Die Einsetzung des "Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich" im Jahr 2015 hat daran nichts geändert. Denn dieser "Weisungsrat" hat nur beratende Funktion. Weisungsspitze ist nach wie vor der/die Justizminister_in und damit ein Regierungsmitglied.

Die Strafrechtspflege ist eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe des Staates. Es muss alles getan werden, dass der Verdacht von Voreingenommenheit oder politischer Einflussnahme gar nicht erst entstehen kann.

Um die Staatsanwaltschaften deutlich als Teil der unabhängigen dritten Staatsgewalt Justiz sichtbar zu machen, ist es dringend notwendig, die Weisungsbefugnis einem parteipolitisch unabhängigen und fachlich höchstqualifizierten Organ zu übertragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem eine weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft eingerichtet wird, die anstelle des/der Bundesministers/Bundesministerin für Justiz an der Spitze der Weisungskette der staatsanwaltschaftlichen Behörden steht. Dabei soll auf die Vorarbeiten des "Österreich Konvents" zurückgegriffen werden."


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.