368/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Alternative Luftraumüberwachung

 

Gegenwärtig wird die aktive Luftraumüberwachung durch den Eurofighter Typhoon und die Saab 105 gewährleistet. Die Saab wird Ende 2020 ausgemustert; mit Eurofighter bahnt sich ein Gerichtsverfahren zwischen der Republik und Eurofighter an, das unter anderen Möglichkeiten auch eine Vertragsrückführung zum Inhalt haben kann. Unter diesen Umständen, und den sich verdichtenden Verdachtsmomenten, dass Eurofighter die Republik im Typhoon-Vertragsverfahren geschädigt haben könnte, ist ein Upgrade des Kampffliegers, der möglicherweise retourniert wird, nicht im Interesse der Republik und der Steuerzahler_innen.

Andererseits dauert eine Ausschreibung für Ersatzflugzeuge zumindest Monate, die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur Jahre. Die Auseinandersetzung mit Eurofighter stellt daher die aktive Luftraumüberwachung mit Ende des Jahres in Frage.

Schnelllösungen sind unsicher und teuer. Im Sinne der Steuerzahler_innen sind Alternativlösungen zu suchen, die

·        eine ununterbrochene Luftraumüberwachung garantieren;

·        langfristigen Lösungen nicht vorgreifen; und

·        den geringstmöglichen Übergangsbudgetaufwand verursachen.

Ein mögliches Modell wird von den Benelux Staaten repräsentiert, die seit 2017 als erste EU Staaten ihre Lufträume gemeinsam überwachen (https://www.airrecognition.com/index.php/ archive-world-worldwide-news-air-force-aviation-aerospace-air-military-defence-industry/global-defense-security-news/global-news-2015/march/1555-belgium-netherlands-and-luxembourg-sign-joint-air-policing-agreement-.html). In diesem trilateralen Abkommen wird den jeweiligen Luftwaffen der Niederlande und Belgiens das Recht zuerkannt, die Hoheitsgebiete aller drei Vertragsstaaten zu überfliegen und innerhalb der gemeinsamen Grenzen aktiv zu werden – Luxemburg hat keine Luftwaffe. Die genauen Terms of Engagement sind im Abkommen festgeschrieben.

Das Benelux Abkommen zeigt, dass kooperative Luftraumüberwachung verhandelt werden und zum Vorteile aller Beteiligten durchgeführt werden kann. Auch die Niederlande nützen dieses Modell zur Überbrückung einer Verzögerung im Ankauf neuer Kampfjets. Die F-16 hätten 2019 ausgemustert werden sollen, der Ankauf neuer F-35 Jets hat sich allerdings verzögert. Durch das Benelux Abkommen ersparen sich die Niederlande eine teure Zwischenlösung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Landesverteidigung, wird aufgefordert, das Benelux Luftraumüberwachungsabkommen zu evaluieren, mögliche vergleichbare Modelle für Österreich zu erarbeiten, und dem Nationalrat ehestmöglich zur Begutachtung vorzulegen. Besonderes Augenmerk soll auf Kostenoptimierung und die Wahrung aller Optionen für mittel- und langfristige Luftraumüberwachungslösungen, inklusive permanenter multilateraler Optionen, gelegt werden.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.