380/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend lückenlose Informationspolitik zu den Bedrohungsszenarien durch die Corona-Virus-Seuche in Österreich und Europa

 

Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird derzeit folgende Information bekanntgegeben:

Aktuelle Informationen: Neuartiges Coronavirus (Bezeichnung der Erkrankung: COVID-2019 / Bezeichnung des Erregers: SARS-CoV-2)

Das BMSGPK gibt in Zukunft jeweils die Zahl der bisher durchgeführten Untersuchungen bekannt:

Wird von einer Gesundheitsbehörde ein Verdachtsfall gemeldet, so wird dieser umgehend auf das Vorliegen einer Coronavirus-Infektion getestet. Im Laufe des Tages kann es durch neue Verdachtsfälle sowie durch Testergebnisse mehrmals zu Schwankungen der Anzahl an Verdachtsfällen kommen.

Aus diesem Grund und um Missverständnissen vorzubeugen, werden ab sofort die Anzahl der bisher durchgeführten Tests sowie die Anzahl an bisher laborbestätigten Infektionen durch SARS-CoV-2 auf der Webseite kommuniziert, sobald dem BMSGPK gesicherte Ergebnisse vorliegen.

Bisher durchgeführte Testungen in Österreich (tägliche Aktualisierung des Ist-Standes, von Mo-FR um 10:00 Uhr): 321

Bestätigte Erkrankungsfälle: 2

Internationale Zahlen finden Sie auf der Website des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Coronavirus Hotline:

Expertinnen und Experten der AGES beantworten Fragen rund um das Coronavirus.

Telefon: 0800 555 621 – 24 Stunden täglich erreichbar

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu SARS-CoV-2 finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums und auf der Webseite der AGES

Nähere Informationen finden Sie hier

Um Mythen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 aufzuklären, hat die WHO unter „myth busters“ einen Fragenkatalog zur Verfügung gestellt.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober betonte, dass derzeit absolut kein Grund zur Aufregung gegeben sei, es aber größte Aufmerksamkeit und internationale Abstimmung braucht. Diese ist durch die österreichischen Gesundheitsbehörden in allen Bereichen gut sichergestellt.

Österreichs Gesundheitsbehörden sind mit den relevanten Gremien im Rahmen der WHO- und der EU- Mitgliedschaft ausgezeichnet vernetzt und in permanentem Austausch. Die internationalen Behörden beobachten die aktuelle Entwicklung genau und wenden sich mit Empfehlungen an die Mitgliedsländer.

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html

Im Laufe des 26. Februars 2020 gab es Berichte über einen mutmaßlichen Todesfall in Bad Kleinkirchheim in Folge einer Corona-Virus-Infektion, der sich laut aktuellen Medienberichten nicht bestätigt hat.

Im Bundesland Tirol wurden im Zusammenhang mit zwei bestätigten Erkrankungsfällen in Innsbruck weitere derzeit 62 Verdachtsfälle untersucht und abgeklärt.

In Wien wurde ein Verdachtsfall in einer Schule im Bezirk Josefstadt angenommen, worauf die Schule gesperrt und deren Verlassen bzw. Betreten durch Dritte, d.h. kein Gesundheitspersonal untersagt wurde.

https://orf.at/stories/3155715/

Welche weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus auf Österreich und seine Bevölkerung zukommen, ist für die Öffentlichkeit und damit die Bürgerinnen und Bürger ungewiss und auf Grund der Informationspolitik über drohende kurz-, mittel- und langfristige Bedrohungsszenarien nicht realistisch einschätzbar.

Aktuell kann man nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgehen, dass die Gefahr einer Ansteckung durch das Corona-Virus an Plätzen mit einem hohen Patienten-, Kunden- und Publikumsverkehr potentiell am höchsten ist. Um eine Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus in einer großen Personengruppe zu verhindern, müssen in diesem Zusammenhang Einrichtungen und Institutionen einer in diesem Zusammenhang „kritischen Infrastruktur“ besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vorsehen und umsetzen. Dazu zählen etwa insbesondere der gesamte Gesundheitsbereich, der Bildungsbereich und  alle sonstigen öffentlichen Institutionen und Einrichtungen, wo es Menschenansammlungen gibt oder geben kann.

Darüber hinaus muss auch eine sachorientierte Informationspolitik Platz greifen, die drohende kurz-, mittel- und langfristige Bedrohungsszenarien aus der Sicht des Gesundheits- und Zivilschutzes kommuniziert. Das ist die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass

-       die Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer nachhaltigen und realistischen Informationspolitik über drohende kurz-, mittel- und langfristige Bedrohungsszenarien durch die Corona-Virus-Seuche lückenlos informiert werden;

-       Einrichtungen und Institutionen einer im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Verbreitung des Corona-Virus „kritischen Infrastruktur“ (Gesundheitsbereich, Bildungsbereich, öffentliche Einrichtungen und Institutionen mit Patienten, Kunden und Publikumsverkehr) besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vornehmen und kommunizieren;

-       dabei auf alle tagesaktuellen Entwicklungen in Österreich und Europa im Zusammenhang mit dem Auftreten und der Verbreitung des Corona-Virus Rücksicht genommen wird.

-       dem Nationalrat über den weiteren Verlauf der Corona-Virus-Seuche und die dagegen gesetzten Maßnahmen berichtet wird.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.