381/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Ing. Norbert Hofer, Peter Wurm  

und weiterer Abgeordneter

betreffend Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten

Aktuell wird in vielen sogenannten Behindertenwerkstätten den beschäftigten Personen lediglich ein Taschengeld ausbezahlt. Dies ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements, das dort Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen.

Deshalb sollte ein tatsächlicher Lohn und vor allem eine entsprechende Sozialversicherung durch diese Werkstätten bezahlt werden, damit die dort beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten, etwa in der Pensionsversicherung zu erwerben, um dann darauf auch eine entsprechende Altersversorgung aufsetzen zu können, die natürlich entsprechend auch durch die Leistung Dritter mit Zuschüssen auf öffentlichen Mitteln dann im Sinne einer Mindestpension usw. gestaltet sein muss.

Im Regierungsprogramm der aktuellen schwarz-grünen Bundesregierung 2020-2024 findet sich zu dieser Thematik folgender Satz: „Lohn statt Taschengeld-Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern“

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

 

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:

-Die Einführung eines verpflichtenden Mindestlohns für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

-Die Einführung einer verpflichtenden Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.