384/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein dringend notwendiges höheres Justizbudget zur Aufrechterhaltung eines funktionierenden Rechtsstaates

 

„Die Justiz stirbt einen stillen Tod", hat es der damalige Justizminister Dr. Jabloner zu Recht formuliert. Seitdem hat sich die Situation in der Justiz nicht entspannt, sondern es ist noch schlimmer geworden.

Staatsanwälte ersticken unter Anzeigenbergen. Gefängnisse platzen aus allen Nähten und verfallen, weil sie nicht renoviert werden. In den Gefängnissen gibt es nicht einmal genug PsychologInnen und SozialarbeiterInnen, um die Insassen auf ein Leben nach der Strafe vorzubereiten. Wenn Gefängnisse verfallen ist es leichter aus ihnen auszubrechen. Werden Insassen nicht auf ein Leben nach der Strafe vorbereitet, begehen sie oftmals wieder Straftaten. Bei der Bewährungshilfe türmen sich die Akten. Das Budget für die Bewährungshilfe wurde seit Jahren nicht erhöht, obwohl die Bewährungshilfe das erste Bollwerk ist, das ehemalige Straftäter davon abhalten kann, wieder straffällig zu werden.

Wer sagt, Justizpolitik funktioniere auch ohne ein höheres Budget, der hat entweder keine

Ahnung wovon er spricht, oder er lügt und nimmt bewusst in Kauf, dass gefährliche Straftäter freikommen und die Straßen unsicherer werden.

 

Aber nicht nur im Bereich des Strafrechts, sondern auch bei den zivilgerichtlichen Verfahren hat die Justiz eine bei Weitem unzureichende personelle Ausstattung. Dies führt dazu, dass die Verfahren – trotz des hohen Einsatzes der RichterInnen und des nicht-richterlichen Personals – viel zu lang dauern und die BürgerInnen oft in nicht vertretbarer Zeit erst zu ihrem Recht kommen.

 

Des Weiteren ist seit langem bekannt und unbestritten, dass im Bereich des Strafvollzuges mindestens 200 zusätzliche Bedienstete notwendig wären.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung. insbesondere der Bundesminister für Finanzen. wird ersucht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um dem Justizressort ein um 250 Mio. Euro erhöhtes jährliches Budget zuzuweisen.

 

Dieses erhöhte Budget ist vom Justizminister für

·    zusätzliche Planstellen für RichterInnen, Staatsanwältinnen. Richteramtsanwärterlnnen, RechtspflegerInnen, exekutives und nicht-exekutives Personal in Vollzugsanstalten, Kanzlei- und IT-Personal sowie Planstellen am Bundesfinanz- und am Bundesverwaltungsgericht im Asyl- und Fremdenrecht,

·    eine Verbesserung des Parteienservices an Gerichten und bei Staatsanwaltschaften

·    eine Erhöhung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Justizbereich,

·    notwendige Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in Gerichten. Straf- und Maßnahmenvollzugsanstalten

·    eine Erhöhung der Gebührensätze für Dolmetscher und Sachverständige sowie

·    die ausreichende Finanzierung für Erwachsenenschutzvereine, den Verein Neustart, Opferschutzeinrichtungen und die FamiIien- und JugendgerichtshiIfe

zu verwenden.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss