389/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr
und GenossInnen

betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zu Afrika

Österreich hat zahlreiche bilaterale und als EU-Mitglied multilaterale Beziehungen zu afrikanischen Ländern. Obwohl Österreich keine Kolonien in Afrika hatte, beruhen die meisten Beziehungen auf kolonialem Erbe und sind zu Ungunsten der afrikanischen Länder ausgestaltet, indem sie die Länder
auf dem Status der Rohstofflieferanten reduzieren.

Österreich hat mit über 60 Ländern, darunter 40 so genannten Entwicklungsländern, Bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) abgeschlossen. Seit 2008 schließt Österreich BITs nach einem Musterabkommen ab, das jedoch zunehmend in der Kritik steht. Insbesondere sind darin die
rechtsstaatlich bedenklichen Investitionstribunale vorgesehen, die Konzerne einseitig begünstigen.

Länder des globalen Südens erhoffen sich durch den Abschluss von BITs, dass es zu steigenden ausländischen Investitionen kommt. Wissenschaftlich ist der Zusammenhang und seine Auswirkungen
auf das Wohl der Allgemeinheit aber nicht nachgewiesen. Es gibt auch keinen direkten Hinweis, dass
BITs zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert,

-         Handelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Ländern nur dann abzuschließen, wenn
sie internationale soziale und ökologische Standards verbindlich festschreiben;

-         den Mustertext für bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) dahingehend zu ändern, dass
diese politische Spielräume für die Partnerländer ermöglichen, um höhere Wertschöpfung in den
Ländern zu ermöglichen und keine negativen Auswirkungen auf die Umweltvorschriften, die Gesundheitspolitik, Fragen des Gemeinwohls und die Sicherheit des Partnerlandes haben, und
dass keine Investor-Staat-Streitbeilegung mehr enthalten ist;

-         Spekulation mit Rohstoffen insbesondere Nahrungsmitteln zu verbieten und somit Ernährungssicherheit für die Länder des Südens zu festigen;

-         eine kohärente Politik zu betreiben, die Wertschöpfung und damit Steuereinnahmen in
afrikanischen Ländern befördert und „domestic ressource mobilisation“ nicht nur deklarativ
sondern realpolitisch zu ermöglichen;

-         sich aktiv in die Planungen für den kommenden EU-AU Gipfel einbringen und sich speziell dafür einzusetzen, dass

o    die Ernährungssouveränität in den afrikanischen Ländern ermöglicht wird,

o    die Strukturen für einen selbstbestimmten und unabhängigen innerafrikanischen Handel
aufgebaut werden;

-         sich dafür einzusetzen, den Europäischen Entwicklungsfonds ausreichend zu dotieren;

-         beim Ausarbeiten der im Regierungsprogramm festgeschriebenen österreichischen
Afrikastrategie auf die oben genannten Ziele hinzuwirken und die Zivilgesellschaft sowie das
Parlament einzubeziehen;

-         sich auf internationaler Ebene für eine verbesserte Regulierung von Unternehmen einzusetzen,
um die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards zu
stärken;

-         die EU-Konfliktmineralienverordnung bis 2021 ambitioniert umzusetzen;

-         durch Reformen im österreichischen Recht sicherzustellen, dass österreichische Unternehmen
bei ihren Auslandsaktivitäten sowohl direkt als auch in ihrer Lieferkette hohe Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards einhalten;

-         sich in Absprache mit dem BMDW konstruktiv in die Verhandlungen über ein verbindliches UN-
Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte einzubringen.“

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss