391/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr
und GenossInnen

betreffend Bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs)

Österreich hat zahlreiche bilaterale und als EU-Mitglied multilaterale Beziehungen zu afrikanischen Ländern. Obwohl Österreich keine Kolonien in Afrika hatte, beruhen die meisten Beziehungen auf kolonialem Erbe und sind zu Ungunsten der afrikanischen Länder ausgestaltet, indem sie die Länder auf dem Status der Rohstofflieferanten reduzieren.

Österreich hat mit über 60 Ländern, darunter 40 so genannten Entwicklungsländer, bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) abgeschlossen. Seit 2008 schließt Österreich BITs nach einem Musterabkommen ab, das jedoch zunehmend in der Kritik steht. Insbesondere sind darin die rechtsstaatlich bedenklichen Investitionstribunale vorgesehen, die Konzerne einseitig begünstigen.

Länder des globalen Südens erhoffen sich durch den Abschluss von BITs, dass es zu steigenden ausländischen Investitionen kommt. Wissenschaftlich ist der Zusammenhang und seine Auswirkungen auf das Wohl der Allgemeinheit aber nicht nachgewiesen. Es gibt auch keinen direkten Hinweis, dass BITs zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert,

-         den Mustertext für bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) dahingehend zu ändern, dass diese politische Spielräume für die Partnerländer ermöglichen, um höhere Wertschöpfung in den Ländern zu ermöglichen und keine negativen Auswirkungen auf die Umweltvorschriften, die Gesundheitspolitik, Fragen des Gemeinwohls und die Sicherheit des Partnerlandes haben; und dass keine Investor-Staat-Streitbeilegung mehr enthalten ist;

-         Handelsabkommen zwischen der EU und afrikanischen Ländern so zu gestalten, dass internationale arbeitsrechtliche, soziale und ökologische Standards verbindlich eingehalten werden;

-         sich auf internationaler Ebene für eine verbesserte Regulierung von Unternehmen einsetzen, um die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von hohen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards zu stärken;

-         die EU-Konfliktmineralienverordnung bis 2021 ambitioniert umzusetzen;

-         durch Reformen im österreichischen Recht sicherzustellen, dass österreichische Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten sowohl direkt als auch in ihrer Lieferkette hohe Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards einhalten;

-         sich in Absprache mit dem BMEIA konstruktiv in die Verhandlungen über ein verbindliches UN- Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte einzubringen.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie