394/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Reinhold Lopatka, Ewa Ernst-Dziedzic

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend

wirksames Vorgehen gegen die Hisbollah

 

Die unterfertigten Abgeordneten bekennen sich zur historischen Verantwortung Österreichs gegenüber dem Staat Israel. Das Existenzrecht Israels darf nicht in Frage gestellt werden.

 

Um in Zukunft die Sicherheit des Staates Israel gewährleisten zu können, muss sich die Europäische Union erneut mit der Hisbollah beschäftigen, deren militärischer Arm bereits 2013 von der Europäischen Union als terroristische Organisation eingestuft wurde und deren militärische Aktivitäten die Sicherheit Israels bedrohen. Laut Expertinnen und Experten, finanziert sich die Hisbollah dabei auch über Drogen-, Waren-  und Waffenschmuggel, um ihre militärische Handlungsfähigkeit, unter anderem auch im benachbarten Syrien, zu erhalten und auszubauen. Gleichzeitig ist die Hisbollah im Libanon ein politischer Akteur, der im Parlament vertreten ist. Die gesamte Vereinigung der Hisbollah wurde 2013 von der Europäischen Union noch nicht als terroristisch eingestuft, sehr wohl aber von Kanada und den USA.

 

Die Aktivitäten seitens der Bundesregierung, sich im Rahmen der Geldwäschebekämpfung und der Überprüfung der Terrorfinanzierung durch die Hisbollah in Österreich gesondert zu widmen, werden ausdrücklich begrüßt. Es besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden Antrag

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert:

 

·        geeignete und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um entschieden gegen terroristische und kriminelle Aktivitäten der Anhängerinnen und Anhänger der Hisbollah in Österreich weiterhin mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.