395/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen

 

betreffend Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der nationalen Klimaziele

 

 

Am 29. Jänner 2019 wurde bekannt, dass die Jahreshöchstmengen nach dem Klimaschutzgesetz im Jahr 2017 erstmals überschritten wurden. Statt dem Zielwert von 49,5 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent wurden in diesem Jahr 51,7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent emittiert[1].

Für diesen Fall hält das Klimaschutzgesetz im § 3 Abs. 2 fest, dass „Bei Überschreiten der gemäß völkerrechtlichen oder unionsrechtlichen Verpflichtungen für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen […] auf Basis einer Evaluierung der gesetzten Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen [sind]. Diese Verhandlungen sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“

Am 13. März 2019 hat das Nationale Klimaschutzkomitee zu dieser Frage getagt. Dabei wurde seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus die Ansicht vertreten, dass zuerst eine Evaluierung der bestehenden Maßnahmen erfolgen solle, und erst dann die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Monaten zu laufen beginne.

Demgegenüber lauten die Erläuterungen zu § 3 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes:

„Weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen sind dann zu führen, wenn die für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 jeweils geltenden, völkerrechtlich oder unionsrechtlich verbindlichen Höchstmengen überschritten werden. Dabei hat eine Evaluierung bereits gesetzter Maßnahmen stattzufinden. Diese weiteren Verhandlungen während einer Verpflichtungsperiode sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“

Und § 28 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes besagt:

„Für den Fall, dass die für die Republik Österreich unionsrechtlich oder völkerrechtlich geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen überschritten werden oder nur aufgrund von Ankäufen von Klimaschutz-Zertifikaten (§ 29) nicht überschritten werden, setzen Bund und Länder umgehend verstärkte Maßnahmen aus der Besorgung ihrer jeweiligen kompetenzrechtlichen Aufgaben, um die Einhaltung dieser Höchstmengen mit nationalen Maßnahmen sicherzustellen.“

Dennoch hat es bis Oktober 2019 gedauert, bis eine Evaluierung vorgelegt wurde. Nach Rechtsmeinung des damaligen BMNT begann erst zu diesem Zeitpunkt die 6-monatige Frist für die Verhandlungen über „Sofortmaßnahmen“. Der Prozess wird also über ein Jahr dauern bis einmal feststeht, welche Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Mittlerweile wurden auch die Emissionszahlen für das Jahr 2018 veröffentlicht, und wieder wurde die Jahreshöchstmenge von 48,9 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent um 1,6 Mio. Tonnen überschritten[2]. Sollte der Prozess für die Erarbeitung von Gegenmaßnahmen nun wieder so lange dauern wie zuletzt, würde das Ergebnis erst im Jahr 2021 vorliegen, wenn die Ziele für 2020 schon hinfällig sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend den gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Folge zu leisten und überdies Sofortmaßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele so zu ergreifen, dass die Zielverfehlung des Jahres 2018 bereits bei den laufenden Verhandlungen berücksichtigt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss



[1] http://www.umweltbundesamt.at/news_190129

[2] https://umweltbundesamt.at/aktuell/presse/lastnews/news2020/news_200203/