400/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2020
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Christian Lausch, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anerkennung der Leistungen der Exekutive

 

Im Kampf um die Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie braucht die heimische Exekutive alle verfügbaren Kräfte, weshalb das Innenministerium eine Urlaubssperre für alle rund 25.000 Polizeibeamten in Österreich erlassen hat.
Für diese augenscheinlich unumgängliche Maßnahme hat unter den gegebenen Umständen wohl jeder Exekutivbedienstete Verständnis.

 

Allerdings haben die Beamten und Beamtinnen auch ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen, die ihnen alles abverlangen, entsprechend anerkannt und gewürdigt werden.

 

Die FPÖ hat bereits vor Wochen der Regierung ein Sicherheitspaket1 vorgelegt. Damit sollten dringend notwendige Schritte unverzüglich eingeleitet werden, um die Exekutive aufzuwerten und für die aktuellen Herausforderungen zu wappnen. Leider konnten sich die Regierungsparteien nicht zu einer Zustimmung durchringen, weil der Arbeit der Exekutive bedauerlicherweise nicht genügend Bedeutung beigemessen wurde.

 

Diese fragwürdige Einstellung von ÖVP und Grünen hat sich nunmehr hoffentlich zum Besseren geändert. Gerade im Rahmen des nationalen Schulterschlusses zur Bekämpfung des Coronavirus muss dem vorbildlichen Einsatz unserer öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei und anderen verwandten Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, besondere Anerkennung zuteilwerden. Sie müssen sich sicher sein können, dass sowohl Politik als auch Bevölkerung geschlossen hinter ihnen stehen und sie tatkräftig unterstützen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

1. https:l!www.parlament.gv.at!PAKT!VHG!XXVII/UEA!UEA 00043!imfname 785198.pdf

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der als Anerkennung der Leistungen der öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich, insbesondere in Zeiten des nationalen Schulterschlusses zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie, folgende Kernpunkte enthält:

 

 

 

·        Infektionsschutz: Öffentlich-rechtlich Bedienstete leisten gegenwärtig Herausragendes, um die Gesundheit der Bewohner Österreichs zu schützen, müssen jedoch umgehend mit Vorkehrungen wie etwa Grippeschutzmasken selbst vor Ansteckungen bewahrt werden.

 

·        Finanzielle Besserstellung: Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren werden Bestandteil des Grundbezuges und somit 14-mal jährlich ausbezahlt, um eine Verbesserung im Krankheitsfall zu erreichen und Überstunden zu attraktivieren.

 

·        Schwerarbeiterregelung: Öffentlich-rechtlich Bedienstete insbesondere im Exekutivdienst, also etwa bei Polizei, Justizwache oder Bundesheer und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, sollen im Sinne der beschlossenen Regelung für ASVG-Versicherte abschlagsfrei in Pension gehen dürfen.

 

·        Ballungsraumzulage: Um den Mehraufwand in arbeitsintensiven Polizeidienststellen zu würdigen aber auch der damit einhergehenden Personalfluktuation wirkungsvoll zu begegnen, braucht es für einschlägige Tätigkeiten in Ballungsräumen eine wertschätzende Zulage.

 

·        Regelung für 50-plus-Bedienstete: Durch verbesserte dienstliche Rückzugsmöglichkeiten (exekutiver Innendienst, Verwaltungsdienst etc.) soll langgedienten öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich der Rückzug aus dem Schicht- und Wechseldienst ermöglicht werden. Dabei soll der Verlust etwaiger Zulagen stufenweise abgefedert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.