401/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.03.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Hannes Amesbauer, BA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend keine Schließung von Bezirksgerichten

 

Ein im Juli 2019 vorgelegter Endbericht der Arbeitsgruppe „Gerichtsstrukturreform“ im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz schlägt die Schließung mehrerer Bezirksgerichte (BG) in Österreich vor. Bis auf Wien sollen alle Bundesländer davon betroffen sein.

 

Im Schwarz/Grünen Regierungsprogramm wird unter der Überschrift „Volkgruppen“ und nicht unter „Justiz“ die Zusammenlegung von Bezirksgerichten versteckt.

 

Zweifelsohne würde die Schließung dieser Einrichtungen weitreichende negative Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringen, die ohnehin bereits seit Jahren mit der Abwanderung der ländlichen Bevölkerung in urbanere Gebiete zu kämpfen haben.

 

Auch der Nationalrat ist daher gefordert, sich klar gegen weitere infrastrukturelle Ausdünnung auszusprechen. Darüber hinaus gilt es, die Standorte durch Investitionen abzusichern, um die Bezirksgerichte langfristig zu erhalten.

 

Eine Auslagerung von Teilen oder ganzer Bundesbehörden, kann die dadurch entstehende Ausdünnung des ländlichen Raums und Landflucht nicht wettmachen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, die bestehenden Bezirksgerichte aufrechtzuerhalten und die hierfür notwendigen Investitionen zu tätigen sowie dem Nationalrat über die gesetzten Maßnahmen zu berichten.“

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.