419/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Thomas Drozda, Katharina Kucharowits,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rettungsschirm für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und die Kreativwirtschaft

 

Die Corona-Pandemie betrifft alle. Ganz besonders auch Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und die Kreativwirtschaft. Veranstaltungen sind abgesagt, Filmprojekte auf Eis gelegt, Kinos, Konzertsäle und Museen und Theater geschlossen. Die Existenzgrundlage für sehr viele Kunstschaffende und Kreative bricht weg. Und der Kulturbereich war schon vor Corona durch prekäre Beschäftigung geprägt. Es besteht die Gefahr der langfristigen Verödung der österreichischen Kulturlandschaft. Es gilt jetzt, die viel beschworene „Kulturnation“ zu retten. Die derzeitig angekündigten Maßnahmen reichen dazu nicht aus. Sie passen in vielen Fällen auch nicht für den Kulturbereich. Es braucht einen Rettungsschirm für Kultur und Kreative!

Besonders dramatisch ist die Lage für die Freie Szene, kleinere Kulturinstitutionen und Selbständige. Viele fürchten um das wirtschaftliche Überleben. Künstlerinnen und Künstler, AutorInnen, KulturvermittlerInnen und KulturarbeiterInnen, Moderatorinnen und Moderatoren, freie JournalistInnen, Veranstalter, Agenturen, Filmschaffende, Kameraleute, TontechnikerInnen und viele mehr sehen ihre Existenz bedroht. Dasselbe gilt für Musikerinnen und Musiker, Agenturen, Konzertveranstalter oder Buchverlage. Sie alle werden in den nächsten Wochen und Monaten angesichts der Absagen und Einkommensausfälle ums nackte Überleben kämpfen.

Aber auch die Situation der großen Kulturbetriebe ist prekär. Einige Beispiele: Der Wiener Staatsoper entgehen durch die Schutzmaßnahmen pro Tag 130.000 bis 140.000 Euro an Einnahmen. Den Österreichischen Bundestheatern verlieren derzeit rund 1,3 Mio. € Einnahmen pro Woche. Allein im Monat März erreichen die Einbußen 4,2 Mio. €. Auch die Bundesmuseen stellen sich auf Verluste in Millionenhöhe ein, das KHM geht in diesem Jahr von 14,6 Mio. € aus, das Belvedere rechnet mit 8 bis 12 Mio. € und die Albertina alleine mit 3,3 Mio. € bis Ende Juni. Und es ist mit längerfristigen Ausfällen zu rechnen, selbst wenn die Kulturbetriebe in einiger Zeit wieder öffnen können. Es wird dauern, bis der Tourismus wiederauflebt und die BesucherInnen sich wieder ins Museum, Konzert, Theater oder Kino trauen.

 

Es braucht daher einen umfassenden Rettungsschirm für KünstlerInnen, Kulturinstitutionen und die Kreativbranche: Hilfe muss rasch und unbürokratisch geleistet werden. Die Förderkriterien müssen auf die spezielle Situation von Kulturschaffenden und Kreativen abgestellt werden.

Der Rettungsschirm muss u.a. folgende konkrete Maßnahmen beinhalten:

Für Kulturinstitutionen und KünstlerInnen, die Subventionen bekommen:

Ø  Öffentliche Förderungen müssen garantiert werden – Keine Rückzahlungen von Fördermitteln!

Ø  Die Existenz von Bundeskulturinstitutionen muss gesichert werden, der Bund als Eigentümer hat hier eine besondere Verantwortung – Vorkehrungen im Budget treffen und ein Notfallpaket schnüren!

Für KünstlerInnen, Kulturschaffende und Beschäftigte in der Kreativbranche, also Selbständige, die von Markteinkommen leben, die derzeit zum Teil komplett wegfallen:

Ø  Einnahmenausfällen müssen umfassend kompensiert werden ‑ organisiert über die Finanzämter.

Ø  Förderrichtlinien des Härtefallfonds an Arbeitsrealitäten im Kultursektor anpassen (Mehrfachversicherungen und geringe Einkommen sind hier nicht die Ausnahme, sondern die Regel).

Ø  Leistungen des Covid-19-Fonds beim Künstler-Sozialversicherungsfonds ausbauen. 500 oder 1000 Euro sind zu wenig!

Ø  Künstler-Sozialversicherungsfonds durch eine Reform zu einem umfassenden Sicherungsinstrument ausbauen: Streichen der unteren Einkommensgrenze bei Zuschüssen, Ausweitung des BezieherInnenkreises, Berücksichtigung von Kunstvermittlung und Vortragstätigkeit, Schaffung eines speziellen Instruments zur Vermeidung von Altersarmut etc.

Ø  Rückforderungen geleisteter Zuschüsse aus dem KSVF der vergangenen Jahre müssen sofort ausgesetzt werden bis sich die Situation wieder normalisiert hat!

Ø  Der ORF, der aufgrund der Gebührenfinanzierung eine stabile Finanzierungs­struktur aufweist, muss in die Verantwortung genommen werden und die Filmschaffenden bei der Bewältigung der Krise unterstützen.

Ø  Einführung der Ruhendmeldung für alle Neuen Selbstständigen.

Hilfsprogramme für den Gemeinnützigen Bereich: Betrifft besonders aber nicht nur den Kulturbereich. Hilfsmaßnahmen müssen auch gemeinnützige Organisationen zugänglich gemacht werden!

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, Öffentlicher Dienst und Sport und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden aufgefordert, raschest einen umfassenden Rettungsschirm für den Kulturbereich inklusive der Kulturvermittlung, für Kulturinstitutionen – auch gemeinnützige – und die Kreativwirtschaft über die derzeit bestehenden Einzelmaßnahmen hinaus vorzulegen, um nachhaltigen Schaden von der Kulturnation Österreich abzuwenden. Dieser Rettungsschirm soll vor allem eine Garantie der Förderungen, ein Notfallpaket für Bundeskulturinstitutionen, ausreichende Unterstützungen aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds und Hilfen für die Filmschaffenden von Seiten des ORF umfassen.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Kulturausschuss