447/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Michael Seemayer,
Genossinnen und Genossen
Aufgrund der Corona-Krise wurden alle Zivildiener, deren Zivildienst mit Ende März diesen Jahres geendet hätte, bis Ende Juni verlängert und ehemalige Zivildiener sind aufgerufen, sich freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst zu melden. Diese nachvollziehbaren Maßnahmen dienen in dieser herausfordernden Zeit zur Unterstützung zum Beispiel beim Krankentransport, im Pflegebereich, beim Rettungsdienst oder in Krankenhäusern.
Was nicht nachvollziehbar ist, ist der sogenannte "Zivi-Pay-Gap". Darunter ist zu verstehen, dass ein Zivildiener, der sich freiwillig gemeldet hat, deutlich mehr als ein Zivildiener, dessen Zivildienst bis Ende Juni verlängert wurde, verdient. Diese Ungleichbehandlung mit unterschiedlichen Lebenssituationen der freiwilligen bzw. verlängerten Zivildiener zu argumentieren, ist nicht fair, da sowohl die freiwilligen und auch die verlängerten Zivildiener die gleiche Arbeitsleistung erbringen und somit auch die gleiche Entlohnung zusteht.
Hinzu kommt, dass verlängerte Zivildiener es sich nicht freiwillig aussuchen konnten, ihren Zivildienst um drei Monate zu verlängern. Viele hatten bereits andere Pläne oder sogar eine Jobzusage für Anfang April. Für diese Zivis dauert nun der Zivildienst ein komplettes Jahr und sie leisten in dieser schwierigen Zeit ebenso wertvolle Arbeit - wie alle freiwillig gemeldeten Zivildiener. Die unterschiedliche Entlohnung der verlängerten und freiwilligen Zivildiener, die im Endeffekt die gleiche Arbeit verrichten, ist schlichtweg eine Ungleichbehandlung und rückwirkend mit 1. April 2020 zu bereinigen - insofern, dass die Entlohnung der verlängerten Zivildiener auf die der freiwillig gemeldeten Zivildiener angehoben wird.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat möge beschließen:
"Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - wird aufgefordert, unverzüglich Schritte für eine Anpassung im Besoldungsrecht des Bundes einzuleiten, um die Entlohnung der unfreiwillig verlängerten Zivildiener rückwirkend mit 1. April 2020 auf die der freiwilligen Zivildiener anzuheben und die Ungleichbehandlung zu beseitigen, denn beide verrichten einen gleichwertigen, außerordentlichen Zivildienst."