447/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Michael Seemayer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Schluss mit der Ungleichbehandlung - die Entlohnung der unfreiwillig verlängerten Zivildiener auf die der freiwilligen Zivildiener anheben!

Aufgrund der Corona-Krise wurden alle Zivildiener, deren Zivildienst mit Ende März diesen  Jahres geendet hätte, bis Ende Juni verlängert und ehemalige Zivildiener sind aufgerufen, sich freiwillig zum außerordentlichen Zivildienst zu melden. Diese nachvollziehbaren Maßnahmen dienen in dieser herausfordernden Zeit zur Unterstützung zum Beispiel beim       Krankentransport, im Pflegebereich, beim Rettungsdienst oder in Krankenhäusern.

Was nicht nachvollziehbar ist, ist der sogenannte "Zivi-Pay-Gap". Darunter ist zu verstehen,   dass ein Zivildiener, der sich freiwillig gemeldet hat, deutlich mehr als ein Zivildiener, dessen Zivildienst bis Ende Juni verlängert wurde, verdient. Diese Ungleichbehandlung mit unterschiedlichen Lebenssituationen der freiwilligen bzw. verlängerten Zivildiener zu argumentieren, ist nicht fair, da sowohl die freiwilligen und auch die verlängerten Zivildiener       die gleiche Arbeitsleistung erbringen und somit auch die gleiche Entlohnung zusteht.

Hinzu kommt, dass verlängerte Zivildiener es sich nicht freiwillig aussuchen konnten, ihren Zivildienst um drei Monate zu verlängern. Viele hatten bereits andere Pläne oder sogar eine Jobzusage für Anfang April. Für diese Zivis dauert nun der Zivildienst ein komplettes Jahr und    sie leisten in dieser schwierigen Zeit ebenso wertvolle Arbeit - wie alle freiwillig gemeldeten Zivildiener. Die unterschiedliche Entlohnung der verlängerten und freiwilligen Zivildiener, die       im Endeffekt die gleiche Arbeit verrichten, ist schlichtweg eine Ungleichbehandlung und rückwirkend mit 1. April 2020 zu bereinigen - insofern, dass die Entlohnung der verlängerten Zivildiener auf die der freiwillig gemeldeten Zivildiener angehoben wird.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten

"Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus - wird aufgefordert, unverzüglich Schritte für eine Anpassung im Besoldungsrecht   des Bundes einzuleiten, um die Entlohnung der unfreiwillig verlängerten Zivildiener     rückwirkend mit 1. April 2020 auf die der freiwilligen Zivildiener anzuheben und die Ungleichbehandlung zu beseitigen, denn beide verrichten einen gleichwertigen, außerordentlichen Zivildienst."