468/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Mobilisierung von Freiflächen für Photovoltaik

 

Die heimische Stromproduktion bis 2030 auf 100 % erneuerbare Energieträger umzustellen, ist ein bedeutendes Etappenziel zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 und stellt einen wichtigen Schritt zur Erfüllung der internationalen klimapolitischen Verpflichtungen der Republik Österreich dar. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben dringend notwendigen Fortschritten bei der Energieffizienz vor allem ein entsprechender Ausbau der erneuerbaren Kapazitäten in Österreich notwendig. Dementsprechend wird gemäß Regierungsprogramm bis 2030 insgesamt ein Zubau von ca. 27 TWh zusätzlicher erneuerbarer Kapazität angestrebt, wovon etwa 11 TWh, auf die Photovoltaik entfallen. Dies entspricht in etwa 3000kWh Ausbau pro Tag, jeden Tag bis 2030. Dies unterstreicht, dass schnell wirksame, effektive Maßnahmen dringend erforderlich sind, wenn dieses Ziel erreicht werden soll.

Wie auch das Regierungsprogramm anmerkt, sind für einen derartigen Kapazitätsausbau Dachflächen alleine nicht ausreichend und neben einer raschen Umsetzung des Erneuerbaren Ausbaugesetzes (EAG) auch weitere Maßnahmen notwendig um Freiflächen für die Photovoltaik zu mobilisieren.  Wenngleich es begrüßenswert ist, dass die Regierung diesen Sachverhalt anspricht, fehlen trotz zeitlichen Drucks nach wie vor sowohl Detailmaßnahmen als auch ein konkreter Umsetzungsplan. Freiflächenphotovoltaik ist auch deshalb sehr wichtig, da diese Anlagen größere Kapazitäten haben als jene auf Dächern und ungleich einfacher und schneller errichtet werden können.

Um Freiflächen bestmöglich für Photovoltaikanlagen zu mobilisieren sind neben Entbürokratisierung, wie der Erleichterung von Widmungen und Kostentransparenz vor allem entsprechende Anpassungen der Fördersysteme notwendig. Versiegelte Flächen wie bspw. Betriebsflächen, (befestigte) Flächen wie Parkplätze, Straßenverkehrsanlagen, Flächen entlang von Straßen- und Bahnstraßen, infrastrukturell belastete Flächen sind neben Agrarphotovoltaik wichtige Anwendungsfelder. Hier geht es - neben neben Infrastrukturflächen, Parkplätzen, Deponien und Ähnlichem - vor allem darum, die enormen Potentiale der Agrarphotovoltaik zu mobilisieren, ohne dass für Landwirt_innen Fördereinbußen oder Bürokratie entstehen bzw. darum, landwirtschaftlichen Betrieben ein zusätzliches finanzielles Standbein zu ermöglichen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

" Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern und unter Berücksichtigung der bestehenden Bundes-, Landes- und Gemeindekompetenzen dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket zum Ausbau der Photovoltaik auf Freiflächen vorzulegen, welches folgende Punkte beinhaltet:

·        Maßnahmen zur Erleichterung, stärkeren Vereinheitlichung, Beschleunigung und Entbürokratisierung der Umwidmungsverfahren.

·        Maßnahmen zur Senkung, stärkeren Vereinheitlichung und transparenten Gestaltung der Netzanschlusskosten von Photovoltaikanlagen und Stärkung der Transparenz und der Servicekultur der Netzbetreiber gegenüber Betreibern und Errichtern von Photovoltaikanlagen.

·        Bundesweite Vereinheitlichung und Anpassung sämtlicher Fördersysteme, Bauordnungen, Raumordnungen und rechtlicher Rahmenbedingungen um Mehrfachnutzung von Flächen zu begünstigen.

·        Anpassung sämtlicher Fördersysteme und -konditionen im landwirtschaftlichen Bereich, um Agrarflächen für Photovoltaik unter Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion zu mobilisieren und zu verhindern, dass dadurch Fördereinbußen bzw. unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand für Unternehmer_innen und Landwirt_innen entstehen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.