476/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Meinungsfreiheit statt schleichender Zensur

 

 

Mit der Entstehung der sozialen Medien und dem Web 2.0 begann im Jahre 2004 die Demokratisierung des Internets. Die Österreicherinnen und Österreicher konnten mit modernen Technologien und auf verschiedenen Plattformen (Blogs, YouTube, Twitter, Facebook etc.), eigene Inhalte erstellen und verbreiten. Plötzlich wurden Nachrichten nicht mehr nur vom öffentlichen Rundfunk oder von einigen wenigen kommerziell orientierten Verlegern produziert, sondern es war jedem möglich, seine Meinung zu veröffentlichen und sich einer öffentlichen Diskussion zu stellen, ohne durch einen „Gatekeeper“ mit politischen Interessen „gefiltert“ zu werden.

 

Im Zuge der Corona-Maßnahmen hat die österreichische Bundesregierung eine Arbeitsgruppe eingerichtet, vordergründig um mündige Bürger zu schützen, in der "Fake News" zum Thema Corona gesammelt und richtiggestellt werden. Die EU hat bereits vor zwei Jahren eine Taskforce zur Bekämpfung von sogenannten „Fake News“ gebildet. Die Kritik an der Errichtung von staatlichen Stellen, die in Bezug auf bestimmte Informationen Zensur oder eine nachgelagerte Kontrolle ausüben, bleibt ungehört.

 

Insbesondere problematisch an der Sanktionierung von „Fake News“ ist jedoch, dass sich die Faktenlage ändern kann. Hieß es während der COVID-19-Krise zunächst noch Masken brächten keinen Schutz, gelten inzwischen weitreichende Pflichten Schutzmasken zu tragen. Wird missliebige Kritik als „Fake News“ abgestempelt, kann jedoch keine Diskussion mehr geführt werden und letztlich trifft eine staatliche Stelle für Wahrheit bei unklarer Faktenlage weitreichende Vorentscheidungen über die Zulässigkeit von Argumenten.

 

Wer vor einigen Wochen behauptet hat, dass Schutzmasken dazu beitragen könnten die COVID-19-Krise besser zu bewältigen, wurde, vor dem großen Meinungsschwenk, von der österreichischen Bundesregierung fälschlich eines Besseren belehrt.

 

Auch der freiheitliche Bezirksvorsteher von Simmering, Paul Stadler, kritisierte die Planlosigkeit der Bundesregierung online, woraufhin sein Facebook-Konto seit nunmehr bald einem Monat gesperrt ist. Seine Fragen1 bleiben unbeantwortet:

 

„Wer hat Interesse, dass meine sehr erfolgreiche Facebook-Seite ausgerechnet im Wahljahr vom Netz genommen wird?

Haben politische Mitbewerber im Schmutzkübel gerührt und mich vielleicht mit falschen Beschuldigungen beim Betreiber vernadert?

 

Alles ist möglich. Aber was, frage nicht nur ich mich, war bei meinen fast ausschließlich unpolitischen Beiträgen auf Facebook zu beanstanden? Die letzten Einträge befassten sich mit Hilfsleistungen für Menschen in der Corona-Krise:

 

·         Einkaufen für eine kranke Frau (4. April)

·         Gratis-Schutzmasken für die Simmeringer (3. April)

·         Bezirksvorsteher-Interview in der Bezirkszeitung (31. März)

·         Bericht über flächendeckende Hilfe in Simmering (30. März)

·         Ankündigung einer heiligen Messe in der Corona-Zeit (28. März)

·         Wertschätzung für Simmeringer Gärtner (27. März)“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, der das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Internet absichert und folgende Punkte umfasst:

 

·         Schutz der Meinungsfreiheit: Beiträge von Nutzern oder deren Profile auf Web 2.0 Plattformen dürfen nicht ohne Angabe von Gründen gelöscht oder gesperrt werden.

·         Transparenz: Gelöschte Beiträge sind von den Betreibern von Web 2.0 Plattformen anonymisiert und unter Nennung des Löschungsgrundes zu veröffentlichen, sofern diese nicht rechtswidrig sind.

·         Nein zu Zensur: Erheben verifizierte Nutzer Beschwerde gegen die Löschung eines Beitrages, ist dieser umgehend wiederherzustellen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.

 

1.        https://www.facebook.com/notes/fp%C3%B6-simmering/statement-von-paul-stadler-zur-facebook-sperre/2842951872426285/